Glücksspiel verboten, Automaten bleiben

Einarmige Banditen in Automatenlokalen gehören nach dem Aus für das kleine Glücksspiel zwar der Vergangenheit an, Automaten wird es aber dennoch genug geben. Finden wird man diese in den Casinos der Stadt.

Wenn die Lizenz für das kleine Glücksspiel Ende 2014 ausläuft, müssen die Automaten in den Hinterzimmern von Lokalen verschwinden. Auch so genannte Zweierkabäuschen gehören dann der Vergangenheit an. Automaten wird es aber wie bisher in den Casinos geben. In Wien wird es ab 2014 nicht mehr nur ein Casino geben, sondern drei, da die Anzahl der Lizenzen erhöht wird. Für jedes einzelne Casino sind bis zu 500 Automaten durchaus denkbar.

Lotterien wollen sich absprechen

Zusätzlich gäbe es noch die Möglichkeit, über eine bundesweite Konzession so genannte Video-Lotterie-Terminals in extra dafür eingerichteten Salons aufzustellen. Diese Konzession gehört derzeit den Österreichischen Lotterien, in den nächsten Monaten wird auch sie neu vergeben. Lotterien-Vorstand Friedrich Stickler betonte aber stets, dass solche Terminals nur in Betrieb gehen, wenn die Stadt das auch will - ansonsten werde man darauf verzichten. Eine Entscheidung dazu gibt es noch nicht.

Mann spielt bei Glücksspiel-Automat

APA/GEORG HOCHMUTH

55 Mio. Euro Steuergeld bisher für Stadt

Bis zum Verbot des kleines Glücksspiels auf Landesebene in Wien gab es innerhalb der SPÖ heftige Diskussionen. Eine breite Front war gegen das Aus. Spielerschützer warfen der Stadtregierung deshalb vor, sich auf Kosten von sozial Schwachen zu bereichern. Das Automatenspiel spülte der Stadt Wien jährlich rund 55 Mio. Euro in die Kassen.

Die zuständige Stadträtin Ulli Sima im Wortlaut:
„Das war der kleinste gemeinsame Nenner.“

Möglich wurde die überraschende Einigung beim kleinen Glücksspiel nun dadurch, dass SPÖ und Grüne kein neues Landesgesetz beschließen. Damit werden mit 31. Dezember 2014 die Lizenzen unter anderem für die kleinen Automatenkabinen, auch Zweier-Kabäuschen genannt, auslaufen. Neue werden nicht mehr vergeben.

Unberührt davon bleiben aber jene Automaten, die in die Kompetenz des Bundes fallen. Das sind die zentralvernetzten Geräte der Lotterien und Spielkasinos. Wer die Bundeskonzessionen für den Betrieb dieser Automaten bekommt, ist noch offen. Derartige Automaten können prinzipiell auch gegen den Willen von Bundesländern aufgestellt werden.