Ungewissheit über neuen Straßenstrich

In rund zwei Wochen tritt das neue Wiener Prostitutionsgesetz in Kraft. Ab 1. November dürfen Prostituierte ihre Liebesdienste nicht mehr in Wohngebieten anbieten. Ungewissheit herrscht noch darüber, an welchen Orten Kunden angeworben werden.

Stuwerviertel, Linzer Straße, Felberstraße, äußere Mariahilfer Straße - in all diesen Wohngegenden sollen künftig keine Prostituierten mehr auf den Gehsteigen stehen. Diese Woche beginnt die Stadt damit, Informationsbroschüren an Prostituierte zu verteilen.

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Volle Härte gegen Straßenstrich (wien.ORF.at; 4.10.2011)

Wohin sich der Straßenstrich ab November verlagert, ist noch unklar. Gerhard Zatlokal (SPÖ), Bezirksvorsteher von Rudolfsheim-Fünfhaus, plädiert gegenüber Radio Wien dafür, dass konkrete neue Standorte definiert werden. „Es macht nur dann Sinn, wenn man den Frauen auch Plätze anbieten kann, wohin sie übersiedeln können. Dann ist es auch leichter, sie aus den Wohngebieten wegzubekommen“, meinte Zatlokal.

Ende für bisherige Schutzzonenregelung

Von Seiten der Stadt heißt es, man wolle zuerst abwarten und schauen, wohin der Straßen-Strich wandert. Erst dann werde man so genannte Erlaubnis-Zonen definieren.

Durch das neue Gesetz sind auch Anbahnungen im Kleingartengebiet, auf Friedhöfen, in Parks im Wohngebiet, in Bahnhöfen sowie in Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel verboten. Die bisherige Schutzzonenregelung fällt weg.

Das bedeutet wiederum, dass Rotlichtlokale, in denen Prostituierte künftig ausschließlich arbeiten dürfen, auch neben Kindergärten und Schulen stehen dürfen. Auch am Gürtel soll der Straßenstrich verboten werden, hieß es. Wo die Prostituierten künftig stehen dürfen, legt eine Steuerungsgruppe mit Politikern, Beamten und NGOs fest.

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