Neues Prostitutionsgesetz in Kraft

Am Dienstag ist das neue Prostitutionsgesetz in Wien in Kraft getreten. Der Straßenstrich in Wohngebieten ist tabu, der Betrieb von Bordellen unterliegt neuen Regelungen, Freier drohen Geldstrafen. Die Polizei will zunächst informieren und ab 3. November verstärkt kontrollieren.

„Wir werden am Anfang vor allem informieren und die Personen von der neuen Gesetzeslage in Kenntnis setzen. Aber sollte es unbedingt notwendig sein, werden wir auch mit einer Anzeige vorgehen“, sagte Polizeisprecher Mario Hejl.

Ausnahmegebiete für Straßenstrich

Mit dem Prostitutionsgesetz 2011 wird der Straßenstrich in Wohngebieten verboten. Das betrifft vor allem die bisher stark frequentierte Felberstraße, die Linzer Straße oder das Stuwerviertel.

Es gibt aber fünf Ausnahmegebiete. Teile des Auhofs und des Praters sind jene zwei davon, in denen Prostitution auch ab 1. November erlaubt ist. Für die drei anderen Gebiete sind noch Verordnungsverfahren ausständig, bei denen auch die Bezirke miteinbezogen werden.

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Bei den drei Gebieten handelt es sich um ein Teilstück am Neubaugürtel (auf Höhe der Nummer 30-38) in Neubau, den hinteren Bereich Bereich des Josef-Holaubek-Platzes in Richtung Nordbergbrücke (Alsergrund) sowie die Nebenfahrbahn des Sechshauser Gürtels gegenüber den Hausnummern 1 bis 11 in Rudolfsheim-Fünfhaus. Weitere Erlaubniszonen könnten später folgen.

Neue Regelungen für Bordelle

Das neue Gesetz bringt auch eine neue Regelung der Melde- und Genehmigunspflicht für Bordelle und Laufhäuser. Hier ist auch der Magistrat eingebunden. Für bestehende Bordelle ist eine Übergangsregelung bis Ende 2012 vorgesehen. Bis dahin muss die Bewilligung vorliegen. Ist das nicht der Fall oder sperren neuen Lokale ohne Genehmigung auf, droht eine Strafe von bis zu 7.000 Euro.

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Die Polizei will die neuen Bestimmungen bei Schwerpunktaktionen kontrollieren. Aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) hieß es dazu, die Behörden hätten bereits einige Bordelle im Visier, die nicht den neuen Bestimmungen entsprächen. Dabei handle es sich um Bordelle in Hinterhöfen oder in oberen Stockwerken von Gebäuden. Laut Gesetz müssen Bordelle künftig von der Straße her direkt zugänglich sein.

Strafen zwischen 500 und 700 Euro

Die Polizei kann durch das neue Gesetz künftig auch Freier verstärkt ins Visier nehmen. Wer ab dem 1. November in Wohngebieten, also außerhalb der Ausnahmezonen, ein Geschäft mit einer Prostituierten anbahnt, dem droht eine Strafe von 500 Euro. Prostituierte, die außerhalb der Ausnahmezonen Geschäfte anbahnen, müssen mit Strafen zwischen 500 und 700 Euro rechnen.

Die Stadt Wien informiert Prostituierte und Betreiber von Prostitutionslokalen im Internet und mit zwei Foldern. Darin gibt es unter anderem Hinweise zum sicheren Anbahnen auf der Straße oder wie ein entsprechendes Lokal im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen betrieben werden kann.

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