Zwettler vollzugsuntauglich

Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Johann Zwettler muss seine fünfjährige Freiheitsstrafe vorerst nicht antreten. Er wurde aus gesundheitlichen Gründen als vorübergehend vollzugsuntauglich eingestuft, gab am Donnerstag das Straflandesgericht bekannt.

Zwettler war im Dezember 2010 in der BAWAG-Affäre vom Obersten Gerichtshof (OGH) endgültig wegen Untreue mit einem Schaden von 600 Mio. Euro schuldig erkannt worden. An der Hafttauglichkeit des Nachfolgers von Helmut Elsner an der Bankspitze hatte es schon damals Zweifel gegeben.

Zwettler soll schwer angeschlagen sein, was mittlerweile auch von einem orthopädischen und einem neurologisch-psychiatrischen Gutachten bestätigt wird, die der zuständige Richter einholen hatte lassen. Zwettler bekam einen befristeten Strafaufschub gewährt. Endgültig ist diese Entscheidung nicht, im Jänner 2012 muss sich der 70-Jährige einer Nachkontrolle unterziehen.

Elsner bisher als Einziger in Haft

Elsner hatte die Höchststrafe von zehn Jahren ausgefasst und befindet sich seit Juli 2011 nach fast viereinhalb Jahren im Gefängnis aus gesundheitlichen Gründen wieder auf freiem Fuß. Elsner ist damit bisher der einzige der BAWAG-Angeklagten, der das Haftübel verspürte.

Das am 4. Juli 2008 gefällte BAWAG-Urteil hat außer im Fall Elsner nicht vor dem OGH gehalten. Elsner hat vom Erstgericht 9,5 Jahre Haft bekommen, der OGH erhöhte auf die Höchststrafe von zehn Jahren. Bei Elsners Nachfolger Zwettler reduzierte sich der ihm zugerechnete Schaden von 900 Mio. Euro um rund ein Drittel, die Verurteilung von Elsners „rechter Hand“ Peter Nakowitz zu vier Jahren Haft wurde aufgrund von Feststellungsmängeln zur subjektiven Tatseite (Wissentlichkeit und Vorsatz für die Untreue) beinahe ganz aufgehoben - und an die erste Instanz rückverwiesen.

Ganz aufgehoben hat der OGH die Urteile gegen den Spekulanten Wolfgang Flöttl (2,5 Jahre), die „kleinen“ Ex-Vorstände Christian Büttner, Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch und Wirtschaftsprüfer Robert Reiter.