Männer mit HIV infiziert: 3 Jahre Haft

Ein 35-jähriger Mann, der in Wien zwei Burschen wissentlich mit dem HI-Virus infiziert hat, ist wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zudem muss er die Opfer finanziell entschädigen.

Der Mann muss den beiden Opfern 5.600 bzw. 4.800 Euro an finanzieller Wiedergutmachung bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Farid Rifaat meldete volle Berufung an. Der Staatsanwältin war die Strafe zu gering, sie kündigte Strafberufung an.

Bursch: „Womit hab’ ich das verdient?“

Richterin Bettina Körber zeigte sich überzeugt, dass ein 20-Jähriger sich - wie von der Anklage angenommen - bei seinem „ersten Mal“ beim 35-Jährigen, der seit mehreren Jahren HIV-positiv ist, angesteckt hatte. Der Angeklagte soll dem Burschen seine Erkrankung verschwiegen haben, als er ihn im November 2009 von einer Szene-Bar mit nach Hause nahm und dort ungeschützten Sex praktizierte.

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Rund einen Monat später traten beim 20-Jährigen Symptome auf, die auf eine HIV-Erkrankung hinwiesen, denen er allerdings noch keine Bedeutung beimaß. Erst ein paar Monate später brachte ein Aids-Test Klarheit. „Es war ein Schock. Vor allem auch für meine Mutter und meine 17-jährige Schwester. Womit hab’ ich das verdient? Ich hab’ nie wem was gemacht, war immer nett und freundlich“, hatte der junge Mann in der Verhandlung als Zeuge zu Protokoll gegeben.

Angeklagter bestritt Vorwürfe

Der Angeklagte hatte die gegen ihn gerichteten Vorwürfe vehement bestritten. Beim 20-Jährigen habe er ein Kondom verwendet. Im zweiten Fall, der sich laut Anklage nur wenige Monate später zutrug, sei das vorgebliche Opfer zum Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs bereits selbst HIV-positiv gewesen, weshalb man einvernehmlich auf Schutzmaßnahmen verzichtet habe.

Die Richterin schenkte allerdings auch in diesem Fall der gegenteiligen Aussage des Zeugen Glauben, zumal der Gerichtsmediziner Christian Reiter und der auf HIV spezialisierte Lungenfacharzt Norbert Vetter nachweisen konnten, dass die HIV-Cluster der beiden erkrankten jungen Männer mit jenem des Angeklagten weitgehend übereinstimmen. „Die Opfer waren sehr glaubwürdig“, befand Körber, während sie dem Angeklagten „einen besonderen Handlungs- und Gesinnungsunwert“ bescheinigte.

Richterin begründete strenge Strafe

Die Strafe müsse deswegen streng ausfallen, „weil diese Krankheit zwei junge Menschen ihr Leben lang begleiten wird“. Selbst wenn die Erkrankung noch nicht im vollen Umfang ausgebrochen sei, „ist sie mit nicht unbeträchtlichen Nebenfolgen und einer gewissen Stigmatisierung verbunden“, gab die Richterin in der Urteilsbegründung zu bedenken. Wie der Gerichtsmediziner klarstellte, ist eine Infektion mit dem HI-Virus in jedem Fall mit einem schweren Leber- oder Nierenleiden vergleichbar.