Knoblauchschmugglerin geht frei

Mit einem Freispruch ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht ein ungewöhnlicher Prozess zu Ende gegangen. Eine 43-jährige Frau soll 500 Tonnen Knoblauch falsch deklariert nach Österreich importiert und sich so 762.500 Euro erspart haben.

„Man könnte meinen, dass es sich dabei doch nur um Gemüse handelt und das keine große Rolle spielt“, sagte der Staatsanwalt. Doch er kreidete der gebürtigen Chinesin gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung an.

Knoblauch als Ackerlauch deklariert

Die Frau soll Knoblauch containerweise nach Österreich importiert und ihn dabei als Ackerlauch (Allium ampeloprasum) deklariert haben. In Wahrheit handelte es sich aber um gemeinen Knoblauch (Allium sativum). Ackerlauch unterlag zu der Zeit der Importe durch die Frau keinen Einfuhrbeschränkungen und war mit wesentlich geringeren Zöllen belegt. Die Frau konnte sich somit 762.500 Euro ersparen.

Die Verteidigerin der Frau sah den Tatbestand der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung „weder subjektiv noch objektiv" erfüllt“. Die Europäische Kommission habe erst im Juli 2010 klargestellt, dass für Ackerlauch zolltechnisch dieselben Bedingungen wie für den gemeinen Knoblauch gelten.

Freispruch für Angeklagte

„Überall in Europa wurde zu den niedrigen Zöllen geliefert“, sagte die Angeklagte vor Gericht. Das Gericht kam zum Schluss, dass ihr kein vorsätzlich strafbares Handeln nachzuweisen war, und fällte einen Freispruch. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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