Keine Empfehlung für Straßenstrich Auhof

Die Steuerungsgruppe zur Umsetzung des Prostituiertengesetzes hat die Empfehlung für einen Straßenstrich in Auhof zurückgezogen. Die Entscheidungen über Erlaubniszonen in Alsergrund, Neubau und Mariahilf werden noch dauern, weil die Bezirke in die Planung einbezogen werden.

Schon vor dem seit 1. November gültigen Prostitutionsgesetz war der Straßenstrich in Auhof erlaubt. Die Steuerungsgruppe der Stadt hatte das auch ausdrücklich empfohlen, nach der Sitzung am Mittwoch ist das anders.

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Die Sicherheit für die Frauen bei der entlegenen Raststation könne nicht gewährleistet werden, daher zog die Gruppe die Empfehlung zurück. Zuletzt hatten Anrainer gegen den Straßenstrich in Auhof protestiert, auch wenn im Schnitt nur fünf Frauen tätig waren.

Diskussion um Erlaubniszonen

Wo die Erlaubniszonen, die das Prostitutionsgesetz vorsieht, sein werden, steht noch nicht fest. Dazu gibt es drei Vorschläge: ein Teilstück am Neubaugürtel (auf Höhe der Nummer 30-38) in Neubau, den hinteren Bereich Bereich des Josef-Holaubek-Platzes in Richtung Nordbergbrücke (Alsergrund) sowie die Nebenfahrbahn des Sechshauser Gürtels gegenüber den Hausnummern 1 bis 11 in Rudolfsheim-Fünfhaus.

Ablehnende Reaktionen hat es dazu bereits unter anderem vom Neubauer Bezirksvorsteher Thomas Blimlinger (Grüne) und von Christoph Badelt, Rektor der Wirtschaftsuniversität Wien, gegeben. Bis zu den Verordnungen wird es aber noch dauern: Die Stadt will nämlich die Bezirke intensiv in die Planungen miteinbeziehen.

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