Elsner: „Eineinhalb Minuten Tanz“

Es sei nur ein Tänzchen mit einer Freundin gewesen: Helmut Elsner hat gemeinsam mit seiner Frau Ruth in den Sonntagsausgaben von „Kronen Zeitung“ und „Kurier“ zu seiner Tanzeinlage in einer Wiener Bar Stellung genommen.

Von einem „beschwingten öffentlichen Auftritt im Wiener Nachtleben“ am vergangenen Mittwoch berichteten die „Oberösterreichischen Nachrichten“. Das wies das Ehepaar Elsner nun zurück: „Ich bin meistens nur neben der Tanzfläche gestanden und habe mitgewippt. Ich habe auch nur ein Glas Wasser getrunken“, so Elsner in der „Kronen Zeitung“. Der Anwalt der Familie prüft nun, ob rechtliche Schritte unternommen werden.

Helmut Elsner tanzt in Wiener Bar

APA/Oberösterreichische Nachrichten

Bar-Besuch von Elsner bewegt die Gemüter

Warum es überhaupt zu dem nächtlichen Barbesuch gekommen ist, erklärte Ehefrau Ruth. Die US-Anwälte ihres Mannes seien in Wien gewesen und hätten noch etwas von der Stadt sehen wollen. „Helmut und ich waren nur eine Stunde“ in der Bar. Das Foto sei entstanden, als Elsner ein kurzes Tänzchen mit „einer langjährigen Freundin der Familie“ machte. Hintergrund des Ganzen sei der Versuch, Elsner zu schaden, da dieser eine Klage gegen die BAWAG in den USA eingebracht habe.

„Nur eineinhalb Minuten“

Im „Kurier“ korrigierte Ruth Elsner auch die Uhrzeit. „Das Ganze hat eineinhalb Minuten gedauert. Und es war nicht um halb drei Uhr Früh, sondern um ein Uhr.“ Mit der öffentlichen Debatte wolle man ihren Mann mundtot machen, weil er „etwas aufrührt“. Dass ihr Mann jetzt ins Gefängnis zurück müsse, glaubt Ruth Elsner nicht. Ihr Mann sei nach wie vor krank: „Er ist kurzatmig und seine Füße schwellen an.“

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner war im BAWAG-Prozess zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Im Vorjahr wurde er nach viereinhalb Jahren hinter Gittern für haftuntauglich erklärt und aus der Haft entlassen. Routinemäßig wird in den nächsten Wochen sein Gesundheitszustand überprüft. Laut der zuständigen Richterin Christina Salzborn könne niemand einem Verurteilten, der wegen einer Krankheit vorzeitig entlassen wird, vorschreiben, wie er sein Leben zu verbringen habe - mehr dazu in Haftuntauglicher Elsner tanzt in Bar.

Elsner erhebt Vorwürfe gegen Flöttl

Elsner war der einzige aller Angeklagten im BAWAG-Prozess, der eine Haftstrafe antreten musste. Bei der anstehenden Neuauflage des BAWAG-Prozesses werden sieben Angeklagte erneut in erster Instanz vor Gericht gestellt. Elsner versucht derzeit, schwere Vorwürfe gegen den Spekulanten Wolfgang Flöttl zu belegen. Dieser soll „zumindest eine Milliarde Dollar nicht verspekuliert sondern veruntreut“ haben, so Elsner im „Format“. Flöttl wies Elsners Vorwürfe zurück und sagte immer, er habe das Geld der BAWAG bei Spekulationen verloren.

Die Neuauflage des BAWAG-Prozesses soll Ende April starten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Dezember 2010 wegen Feststellungsmängeln in der schriftlichen Urteilsausfertigung der damaligen BAWAG-Richterin Claudia Bandion-Ortner, die später Justizministerin wurde, die teilweise Wiederholung des Prozesses erzwungen.

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