BAWAG-Prozess: Drei Tage mit Elsner
Der heute 76-jährige Helmut Elsner ist einzig wegen der Subsidiaranklage der BAWAG beim Prozess dabei. Die Staatsanwaltschaft hat auf eine neuerliche Anklage gegen Elsner verzichtet, da er schon im ersten BAWAG-Prozess rechtskräftig zur Höchststrafe von 10 Jahren Haft verurteilt worden ist.
Kürzere Verhandlung geplant
Mit 20 Hauptverhandlungstagen ist der zweite BAWAG-Prozess unter Richter Christian Böhm derzeit deutlich kürzer angesetzt als der erste Prozess unter Richterin Claudia Bandion-Ortner. Damals wurde das Urteil erst am 117. Prozesstag, im Juli 2008, gesprochen. Fast vier Jahre danach, im April 2012, sitzen nun acht der neun Angeklagten wieder in erster Instanz auf der Anklagebank.
Die Wiederholung des Verfahrens ist notwendig, weil der Oberste Gerichtshof (OGH) im Dezember 2010 große Teile des erstinstanzlichen Urteils aufgehoben hat. Im Urteil der BAWAG-Richterin, die daraufhin Justizministerin war, fand die Oberinstanz Verfahrensmängel und rechtliche Fehler.
APA/Walter Longauer
Elsner wegen Pensionsabfindung vor Gericht
Acht von neun Angeklagten des ersten BAWAG-Prozesses müssen sich erneut verantworten: Auf der Anklagebank sitzen wieder der Spekulant Wolfgang Flöttl, Elsners ehemalige „rechte Hand“ Peter Nakowitz, die sogenannten „kleinen“ BAWAG-Vorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und Christian Büttner, Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger und der Wirtschaftsprüfer Robert Reiter.
Elsner steht nur wegen des Betrugsverdachts im Zusammenhang mit seiner Pensionsabfindung vor Gericht. Falls er schuldig gesprochen würde, könnte er aber keine zusätzliche Haftstrafe bekommen, da er bereits zur Höchststrafe von 10 Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist.
Der frühere BAWAG-Chef war nach insgesamt viereinhalb Jahren hinter Gittern im Juli 2011 wegen Haftunfähigkeit auf freien Fuß gesetzt worden. Seitdem befindet sich Elsner in Freiheit. Ein nächtlicher Tanz in der Wiener Eden Bar weckte aber Zweifel an seiner Haftunfähigkeit - mehr dazu in Elsner: „Eineinhalb Minuten Tanz“.
Einwände gegen den Richter
Während die übrigen BAWAG-Angeklagten vor Prozessbeginn bisher nicht öffentlich agieren, ist Elsner wieder medial aktiv. Ein Befangenheitsantrag Elsners gegen Richter Christian Böhm ist abgelehnt worden. Trotzdem bleibt Elsner bei seinen Einwänden gegen den Richter: Böhms Handlungen „begründen den Anschein der Parteilichkeit und Voreingenommenheit und damit der Befangenheit“, heißt es in einer Aussendung.
Der Vorwurf zielt darauf, dass Böhm während Elsners U-Haft immer für eine Verlängerung der Haft entschieden hat. In den Haftbeschlüssen habe der Richter die Angaben von Flöttl zu den angeblichen Spekulationsverlusten als glaubwürdig und nachvollziehbar beschrieben, so Elsner. Außerdem habe Böhm bereits Verhandlungstermine zur Subsidiaranklage gegen Elsner festgesetzt, ohne zuvor der Verteidigung Elsners die Subsidiaranklageschrift zuzustellen, so ein weiterer Vorwurf von Elsners Verteidiger.
Zwettler nicht mehr angeklagt
Von den neun Angeklagten im ersten BAWAG-Prozess ist lediglich Ex-BAWAG-Chef Johann Zwettler nicht mehr dabei. Er ist bereits rechtskräftig zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Gefängnis sitzt er nicht, da er aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt worden ist - mehr dazu in Zwettler vollzugsuntauglich.
Link:
- BAWAG (www.bawag.com)