Nach Elsner auch Zwettler im Spital

Neben Helmut Elsner, der mit Herzrhythmusstörungen im Spital liegt, befindet sich mit Johann Zwettler auch sein Nachfolger an der BAWAG-Spitze im Krankenhaus. Damit scheint im zweiten BAWAG-Prozess eine neue Abweichung vom Verhandlungsplan fix.

Zwettler befindet sih laut APA mit gesundheitlichen Problemem im Spital. Er hätte am Freitag als Zeuge vor dem Schöffensenat erscheinen sollen. Im Unterschied zu Elsner, der viereinhalb Jahre in U-Haft verbracht hat, ehe er im vergangenen Juli aus gesundheitlichen Gründen auf freien Fuß gesetzt wurde, hat Zwettler bisher keinen einzigen Tag im Gefängnis verbracht. Zwettler wurde im ersten Rechtsgang wegen Untreue rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt, aus medizinischen Gründen wurde er aber für vorübergehend vollzugsuntauglich eingestuft.

Das Gericht lässt die Frage der Vollzugstauglichkeit Zwettlers regelmäßig überprüfen. Derzeit liegen am Schreibtisch von Richter Christian Böhm zwei Gutachten, wovon eines aus Sicht Zwettlers Anlass zur Sorge bieten könnte: Ein orthopädischer Sachverständiger soll dem ehemaligen BAWAG-Chef dem Vernehmen nach zwar eine erhebliche Einschränkung des Bewegungsapparats zubilligen, beim mittlerweile 70-Jährigen aber von „Arbeitsfähigkeit“ ausgehen. Die Frage, ob Böhm im Hinblick darauf Zwettler für vollzugstauglich hält, dürfte in den kommenden Wochen fallen.

Gutachten über Elsners Gesundheitszustand in Arbeit

Richter Böhm informierte am Donnerstag zu Beginn der Verhandlung, dass Elsner laut Angaben seines Anwalts Tassilo Wallentin weiterhin im Wilhelminenspital sei. Am Mittwoch sei der kardiologische Sachverständige Professor Günter Leopold Steurer in seinem Auftrag im Wilhelminenspital gewesen und habe festgestellt, dass Elsner tatsächlich Herzrhythmusstörungen habe, erläuterte der Richter.

Nun werden bei Elsner weitere Untersuchungen durchgeführt. Mit Befunden sei frühestens Ende der Woche zu rechnen. Aufgrund der Befunde werde der Sachverständige Steurer nächste Woche ein Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit von Elsner erstellen, kündigte der Richter an. Die Causa Elsner wird weiterhin in das Prozessgeschehen nicht einbezogen.

Elsner-Anwalt Tassilo Wallentin (M.) am Mittwoch, 2. Mai 2012, anl. des 2. BAWAG-Prozesses im Straflandesgericht

APA/Helmut Fohringer

Elsner-Anwalt Tassilo Wallentin (Mitte) kam ohne Elsner zur Verhandlung

Ehefrau: „Gesundheitszustand verschlechtert“

Der fast 77-jährige Elsner war am Mittwoch erstmals zum zweiten BAWAG-Prozess geladen und wegen gesundheitlicher Probleme nicht erschienen. Nach seiner Auslieferung aus Frankreich nach Österreich wurde er am Herzen operiert und erhielt Bypässe.

Elsners Ehefrau Ruth erläuterte am Mittwoch telefonisch gegenüber der APA, dass ihr Mann im Wilhelminenspital bleiben müsse. „Eine Herzuntersuchung hat gezeigt, dass sich sein Gesundheitszustand verschlechtert hat.“ Ob eine geplante Untersuchung der Lunge wegen des Verdachts auf Tuberkulose angesichts seines Gesundheitszustands überhaupt stattfinden könne, liege bei den Ärzten. Die Untersuchung müsste nämlich unter Vollnarkose durchgeführt werden.

Richter zeigte sich verärgert

Richter Christian Böhm zeigte sich am Mittwoch über die seines Erachtens nach späte Mitteilung erst zu Verhandlungsbeginn verärgert. Wenn Elsner seit vergangenem Donnerstag im Spital liege, warum sei das Gericht nicht früher informiert worden? „Das hätte man schon im Vorhinein nicht nur der Presse, sondern auch dem Gericht bekanntgeben können“, meinte er.

Ex-BAWAG-Vorstand „schockiert“

Die Verhandlung wurde am Mittwochvormittag jedenfalls mit der Einvernahme von Ex-BAWAG-Vorstand Christian Büttner fortgesetzt. Dieser sagte, dass er „wirklich schockiert“ war, als Elsner am 23. Oktober 1998 bei einer Sitzung den Verlust von 639 Mio. US-Dollar (484 Mio. Euro) auf den Tisch legte. Die Strategie, die zum Wettmachen der Verluste gewählt wurde, hielt Büttner für verfehlt, doch konnte er sich mit seinem Widerstand gegen Elsner und die anderen Vorstandsmitglieder nicht durchsetzen, so seine Argumentation.

Elsner sei sehr autoritär gewesen, schilderte Büttner: Im Oktober 1998 habe ihm Elsner in einem Vier-Augen-Gespräch mit einer Klage gedroht, sollte er die Lösung nicht mittragen und dadurch die Bank gefährden. Er selber habe in die Flöttl-Geschäfte keinen Einblick gehabt.

Elsner von Staatsanwalt nicht erneut angeklagt

Elsner ist beim laufenden zweiten BAWAG-Strafprozess nur wegen der Subsidiarklage der privatbeteiligten BAWAG angeklagt. Die Bank möchte sich von Elsner die Pensionsabfindung von rund sechs Millionen Euro zurückholen und erhofft sich durch die Klage Unterstützung für den Zivilrechtsweg.

Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte aus prozessökonomischen Gründen auf eine neuerliche Anklage verzichtet, da der frühere Bankchef schon rechtskräftig zu zehn Jahren Haft, der Höchststrafe für die vorgeworfenen Delikte, verurteilt ist. Davon hat er viereinhalb Jahre abgesessen, die Untersuchungshaft einberechnet.

Der frühere Banker war viereinhalb Jahre in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Haft. Aus gesundheitlichen Gründen wurde er im Juli 2011 für vollzugsunfähig erklärt und entlassen.

Foto aus Nachtlokal mit tanzendem Elsner

Der frühere BAWAG-Chef war nach insgesamt viereinhalb Jahren hinter Gittern im Juli 2011 wegen Haftunfähigkeit auf freien Fuß gesetzt worden. Seitdem befindet sich Elsner in Freiheit. Ein nächtlicher Tanz in der Wiener Eden Bar weckte aber Zweifel an seiner Haftunfähigkeit - mehr dazu in Elsner: „Eineinhalb Minuten Tanz“ (wien.ORF.at; 18.3.2012).

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