Geld für Sex nicht mehr sittenwidrig

Die Vereinbarung zwischen einer Prostituierten und ihrem Kunden und damit auch eine Bezahlung für Sex ist nicht mehr generell sittenwidrig. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) laut der Tageszeitung „Die Presse“ entschieden. Konkret heißt das, Prostituierte können einen Lohn einklagen.

Wurde eine sexuelle Handlung gegen vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen oder geduldet, so begründet diese Vereinbarung eine klagbare Entgeltforderung, urteilte der OGH, wie „Die Presse“ berichtete. Vorangegangen war der Entscheidung eine Klage eines Kellners in einem Villacher Nachtclub, der Prostituierten laut „Presse“ immer wieder Geld vorgeschossen hatte, das ein Kunde schuldig geblieben war.

Letztes Urteil aus dem Jahr 1989 „überholt“

Dieser habe zwar als Stammgast gelegentlich anschreiben lassen und sozusagen zur Sicherheit die Bankomatkarte seiner Mutter hinterlassen. Als der Gast seine Schulden nicht mehr beglich und die Bankomatkarte gesperrt wurde, klagte der Kellner auf rund 12.000 Euro, wovon sich gut die Hälfte auf sogenannte Mädchendienstleistungen bezogen, der Rest auf Konsumationen.

Das Landesgericht Klagenfurt gewährte dem Kellner 3.000 Euro als Ersatz für Konsumationen und befand, das Entgelt für Prostituiertenleistungen könne man nicht einklagen, da es sich um ein sittenwidriges Geschäft handle. Das Oberlandesgericht Graz bestätigte zwar dieses Urteil, sprach aber aus, dass der Weg zum Höchstgericht zulässig sei: Denn die letzte Entscheidung, in der der OGH ein Entgelt für Geschlechtsverkehr als sittenwidrig erachtete, ging auf das Jahr 1989 zurück.

Keine Anhaltspunkte für eine Sittenwidrigkeit

Nun konnte der OGH aus dem geltenden Recht keine Anhaltspunkte für eine Sittenwidrigkeit finden. Rahmenbedingungen für Prostitution und Bordelle seien schließlich durch landesgesetzliche Vorschriften geregelt. Eines bleibt aber laut „Presse“ gleich: Sex ist, selbst nach einer vertraglichen Vereinbarung, nicht gerichtlich einklagbar.

Frauenstadträtin: „Schritt in richtige Richtung“

Frauenstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion als „Schritt in die richtige Richtung. Jetzt gilt es, einen bundesgesetzlichen Rahmen zu schaffen“.

Aus frauenpolitischer Sicht sei es notwendig, dass Prostituierte in einem geregelten Verhältnis arbeiten können und rechtlich abgesichert sind. „Frauen müssen sicher und selbstbestimmt der Sexarbeit nachgehen können, damit sie vor Ausbeutung besser geschützt sind“, so Frauenberger.

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