Missbrauch: Priester weiter im Amt?

Die „Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt“ hat am Montag die römisch-katholische Kirche erneut mit dem Vorwurf konfrontiert, 40 des Missbrauchs verdächtigte Priester und Mitarbeiter seien nach wie vor im Dienst. Diese will die Vorwürfe nun prüfen.

Anfang 2010 hatte die Plattform eine Hotline eingerichtet, bei der sich seither 400 Menschen gemeldet haben. Laut Ö1-Morgenjournal haben viele nicht nur geschildert, was ihnen passiert ist, sondern auch die Namen der Beschuldigten genannt. Diese Namen wurden an die österreichischen Bischöfe weitergeleitet. Bereits im April hatte die Plattform kritisiert, dass 40 betroffene Priester weiterhin tätig seien - mehr dazu in Missbrauch: 40 Priester noch im Amt?.

Einige Priester seien zwar kurzfristig suspendiert, aber nach Abflauen des öffentlichen Interesses schon bald wieder in der Seelsorge eingesetzt worden, wirft die Plattform den Diözesen vor. „Die Hoffnung, dass seitens der römisch-katholischen Kirche nachhaltige Konsequenzen gezogen wurden, hat sich bis jetzt nicht erfüllt. Diese zögerliche Haltung stellt eine der Ursachen für sexuelle Gewalt in der Kirche dar“, hieß es. Bis Ende Juli 2012 will die Organisation über die Ergebnisse informiert werden.

Rahmenordnung regelt Umgang mit Tätern

Paul Wuthe, Medienreferent der Bischofskonferenz, kündigte die Prüfung der Vorwürfe an. Über Details der Beschuldigungen bzw. Einzelfälle könne er derzeit nichts sagen, so Wuthe, da die Briefe bei den Bischöfen noch nicht eingelangt seien. Wuthe verwies in einer Aussendung auf die seit zwei Jahren geltende kirchliche Rahmenordnung, wo der Umgang mit Tätern klar geregelt sei. Überführte und verurteilte Täter dürften demnach nicht mehr in der Kinder- bzw. Jugendseelsorge eingesetzt werden.

„Keinesfalls wird die Diözesanleitung pädophile Missbrauchstäter in der Pastoral einsetzen, wo der Kontakt zu Kindern und Jugendlichen gegeben ist. Über mögliche Einsätze in anderen Bereichen wird - eventuell nach Einholung eines Gutachtens - eine Entscheidung im Einzelfall getroffen“, heißt es in der Rahmenordnung.

Die Art des Vergehens, die Schuldeinsicht und Wiedergutmachung des Täters, die Wiederholungsgefahr und die größtmögliche Sicherheit für die Menschen im Wirkungsbereich sind demnach jeweils zu berücksichtigen. Für die diesbezügliche Entscheidung soll ein forensisch-psychiatrisches Gutachten als Grundlage dienen.

Schwieriger Umgang mit verurteilten Tätern

Wuthe nannte in der Aussendung auch die Diskussion um den Umgang mit verurteilten Tätern. Personen, die nach verbüßter Haftstrafe und erfolgreicher Therapie in kirchenrechtlichen Verfahren nicht aus dem Priesteramt ausgeschlossen wurden, könnten zwar nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein. Es stelle sich aber die Frage nach der weiteren konkreten priesterlichen Verwendung.

Hinsichtlich des Umgangs mit Missbrauchstätern aus dem Bereich der Ordengemeinschaften sei zu bedenken, dass ein Verbleib in der Gemeinschaft oft ein Beitrag zu mehr Sicherheit sein könne. Es sei besser, wenn sich eine Gemeinschaft für die Probleme eines Mitglieds verantwortlich weiß, als sich dessen zu entledigen.

Aber auch dort gelte, dass pädophile Missbrauchstäter nicht mehr im Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen sein dürfen, so Wuthe, der Mitglied der Ad hoc-Kommission zur Weiterentwicklung und Evaluation der geltenden Rahmenordnung ist.

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