Lärmgrenzwert für Straßenkünstler

Auf Straßenkünstler kommen in Wien mit Juli neue Regeln zu. Neben Grenzwerten für Lärm wird es einheitliche Spielzeiten geben, die erlaubten Plätze für die Straßenkünstler werden zum Teil gekennzeichnet.

Die neuen Bestimmungen für die Beschallung enthalten exakte Grenzwerte in Sachen Lautstärke, was es in dieser Form bisher nicht gab. Die Immissionswerte sind dabei je nach Aufführungsort unterschiedlich.

Sollte jemand Grünland für seine Darbietung auswählen, darf der Wert nicht mehr als 45 Dezibel betragen. Ein wenig lauter darf es in Wohn- und Geschäftsgebieten werden. Am meisten erlaubt ist auf Bauland: Wird ein Straßenmusiker dort tätig, hat er einen Wert von 65 Dezibel zu beachten.

Straßenmusikanten

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Die Musik der Straßenkünstler darf ab Juli in Wien nicht lauter als 65 Dezibel sein

Gruppen mit maximal sechs Peronen

Die Gruppengröße in Sachen Straßenkunst wird generell auf sechs Personen begrenzt, egal, ob es sich um laute oder lautlose Aufführungen handelt. Manche Orte werden künftig fix gekennzeichnet, und zwar mit nummerierten Markierungsnägeln. Das soll, so hieß es, den Künstlern die Auffindung des Platzes erleichtern - genauso wie der Behörde die Kontrolle.

Markiert werden die beliebtesten Auftrittsorte, also jene, für die auch Platzkarten ausgegeben werden. Bildende Straßenkunst soll auf bestimmte Plätze konzentriert werden, nach dem Vorbild des Pariser Künstlerviertels Montmartre. Gehäuft sollen die Maler künftig etwa auf dem Michaelerplatz, dem Stock-im-Eisen-Platz und dem Karlsplatz auftreten.

Auch die Spielzeiten werden vereinheitlicht. Straßenkunst ist an Orten mit Platzkarten von 16.00 bis 20.00 Uhr erlaubt, wobei die bildenden Künstler eine Ausnahme darstellen. Sie dürfen von 14.00 bis 22.00 Uhr malen. Für weniger zentrale Orte, für die auch keine Platzkarten ausgegeben werden, gelten andere Bestimmungen. Generell einheitlich ist jedoch die Begrenzung der Spielzeit für Musikanten. Sie darf zwei Stunden nicht überschreiten.

Straßenkünstler als Mozart verkleidet mit Touristen am Stephansplatz

APA/Georg Hochmuth

An Orten mit Platzkarten dürfen die Künstler maximal vier Stunden stehen

Pariser Straßenkunst als Vorbild

Die Maßnahmen wurden von einer Arbeitsgruppe von SPÖ und Grünen erarbeitet und sollen bereits im Juli in Kraft treten. Die Novelle der Straßenkunstverordnung soll, so hieß es, gleichzeitig die Szene beleben und die Anrainer schützen.

„Mit den neuen Bestimmungen wollen wir ein Flair ähnlich wie in Paris schaffen, wo Straßenkunst ein nicht mehr wegzudenkender Faktor im Stadtbild ist. Zugleich sind uns aber natürlich auch die Anrainer sehr wichtig, deren Lebensqualität nicht beeinträchtigt werden darf“, versicherte Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ). Klaus Werner-Lobo, Kultursprecher der Grünen, hofft, mit der Novelle Wien auch im Bereich der Straßenkunst als internationale Kulturmetropole zu positionieren.