Strafe droht trotz Raucherraums

Das Rauchverbot in Lokalen sorgt wieder für Aufregung. Diesmal geht es um Gaststätten in Einkaufszentren. Denn auch wenn sie über einen abgetrennten Raucherbereich verfügen, können Strafen wegen des Nichtraucherschutzes drohen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass Lokale - sofern sie baulich nicht streng vom Einkaufszentrum abgetrennt sind - als Teil des Einkaufszentrums gelten. Gemäß Tabakgesetz gilt in Räumen öffentlicher Orte, also auch in einem Einkaufszentrum, aber grundsätzlich Rauchverbot.

Die Empörung bei den Lokalbetreibern ist nun groß. Vor Jahren habe man umgebaut und abgetrennte Raucherbereiche geschaffen, doch jetzt sei alles umsonst, weil es keine Abtrennung zum Einkaufszentrum gibt, lautet ihre Kritik.

Magistrat und Ministerium argumentieren ähnlich

Laut der zuständigen Magistratsabteilung wurden die Umbauten allerdings nach der Gewerbeordnung bewilligt und nicht nach dem Tabakgesetz. Und dass es damit noch Probleme geben könnte, sei bekannt gewesen.

Ähnlich argumentierte man im Gesundheitsministerium: Die ersten Gerichtsentscheidungen in Richtung Rauchverbot in Einkaufszentren habe es bereits vor Jahren gegeben. Diese seien aber beeinsprucht worden und nun gäbe es nach und nach immer mehr höchstgerichtliche Entscheidungen. Diese würden bestätigen, dass Lokale im Einkaufszentrum meist Teil des Einkaufszentrums sind und damit dem generellen Rauchverbot in Einkaufszentren unterliegen, auch wenn es einen eigenen Raucherbereich gibt, hieß es aus dem Gesundheitsministerium.

Strafen nicht abschreckend?

Einige Lokal- und Einkaufszentrenbetreiber wollen dies aber so nicht hinnehmen, wie etwa der Betreiber der Lugner City, Richard Lugner.

Generell blieben die Anzeigen nach dem Tabakgesetz in den vergangenen Jahren in Wien konstant, harte Strafen hatten die Wirte nicht zu fürchten. Genau 2.638 Anzeigen wurden 2011 nach dem Tabakgesetz eingebracht, davon wurden 1.555 Verfahren abgeschlossen. Die durchschnittlichen Strafen sind im Jahresvergleich von 2010 und 2011 zwar von 230 Euro auf 337 gestiegen, doch das ist vielen zu wenig - mehr dazu in Wenig Nichtraucherschutz als Kavaliersdelikt.

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