Missbrauch: Teilbedingte Haftstrafe

Zu zwei Jahren teilbedingter Haft ist am Straflandesgericht ein 23-jähriger Mann verurteilt worden. Er hatte im Mai 2011 einen 13-Jährigen in seine Wohnung entführt und missbraucht. Der 23-Jährige könnte um eine Fußfessel ansuchen.

Acht Monate muss der geständige Täter verbüßen, 16 Monate sah ihm der Senat unter Setzung einer dreijährigen Probezeit nach. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte könnte der 23-Jährige damit um Verbüßung des unbedingten Strafteils im elektronisch überwachten Hausarrest ansuchen.

Mit den Worten „Ich wollte wissen, ob er auf dasselbe steht wie ich auch. Deshalb habe ich es probiert.“ hatte sich der Angeklagte zuvor vor dem Senat verwantortet.

13-Jähriger wurde mit Messer bedroht

Der 23-Jährige hatte den Buben über Facebook kennengelernt. Als er ihn zufällig beim Spaziergang mit einem 21-jährigen Freund auf einem Spielplatz traf und wiedererkannte, zog er ein Messer, packte den 13-Jährigen gemeinsam mit seinem Begleiter an den Armen und zwang den Schüler, in seine Wohnung mitzukommen. Zwei Freunde des 13-Jährigen, die die Szene beobachtet hatten, verständigten per Mobiltelefon die Polizei und leiteten damit eine Suchaktion nach dem Buben ein.

In der Wohnung des 23-Jährigen spielte man zunächst Playstation. Als der 21-Jährige die Wohnung verließ, warf der 23-Jährige den Buben aufs Bett, danach missbraucht er ihn. Als sich der 13-Jährige zur Wehr zu setzen begann, ließ der Täter von ihm ab und brachte ihn zu einem Taxi. „Es fällt mir schwer, das alles zuzugeben. Das was er (das Opfer, Anm.) gesagt hat, stimmt“, gab der Angeklagte zu Protokoll.

Jugendliche bedroht und erpresst

Der 23-Jährige hatte zudem von jüngeren Bekannten, die er in einem Fußballverein kennengelernt hatte, Geld erpresst, nachdem ihn sein Vater zu Hause hinausgeworfen hatte. Einen 16-Jährigen schüchterte der körperlich deutlich Überlegene dermaßen ein, dass ihm dieser insgesamt 2.090 Euro übergab. Der 23-Jährige hatte ihm angedroht, ihn „von der Donaubrücke zu werfen“, falls er nicht zahle.

Ein 18-Jähriger kam der Aufforderung, 500 Euro abzuliefern, demgegenüber nicht nach. Als der 23-Jährige ihn zwei Tage später wieder traf und kein Geld sah, versetzte er dem Jüngeren einen Faustschlag ins Gesicht. Der Teenager musste mit einem Nasenbeinbruch im Spital behandelt werden.

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