Neue Parksheriffs für Wien

Am Samstag tritt die Neuordnung der Parkraumüberwachung in Kraft. Damit sind die „Blaukappler“ Geschichte. Die neuen „Parksheriffs“ dürfen auch an falsch abgestellten Autos Parkkrallen anlegen. Alte Parkscheine können nur mehr heute getauscht werden.

Seit 1994 waren die Kompetenzen bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs auf zwei Einheiten aufgeteilt. Die bei der Stadt angesiedelten „Blaukappler“ durften lediglich die Entrichtung der Parkgebühren kontrollieren. Die zur Polizei gehörenden „Weißkappler“ waren wiederum bloß bei Park- und Halteverboten oder der Einhaltung von Ladezonen zuständig. Mit der Neuorganisation soll das Kompetenz-Wirrwarr nun der Vergangenheit angehören und die Verwaltung einfacher werden.

Beamter der  Parkraumüberwachungsgruppe

Polizei/Landesverkehrsabteiung Wien

Künftig nur mehr „Weißkappler“ in Wien unterwegs

Auch Recht auf Anlegen von Parkkrallen

Als Kopfbedeckung dient dem umstrukturierten Überwachungstrupp durchgehend eine weiße Kappe. Die neuen „Parksheriffs“ werden zur Gänze von der Stadt Wien bezahlt, sind dienstrechtlich und somit auch ausbildungstechnisch aber der Exekutive unterstellt.

Damit erhalten sie auch das Recht, Parksündern eine Parkkralle anzulegen. Das durfte bisher nur die Polizei. Die Wegfahrsperren sollen aber nur im Ausnahmefall angewendet werden, wenn die Strafverfolgung des Lenkers un- oder nur sehr schwer möglich ist - beispielsweise bei Autos mit ausländischem Kennzeichen.

Mehr Parksheriffs wegen neuer Parkpickerlzonen

Auf die neuen Parkraumüberwacher kommt jedenfalls schon bald mehr Arbeit zu. Denn ab 1. Oktober sollen die Kurzparkzonen auf fünf weitere Bezirke außerhalb des Gürtels ausgeweitet werden. Deshalb wird die Sherifftruppe bis dahin um 60 weitere Personen auf mehr als 400 aufgestockt, hieß es aus dem Büro von Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne).

Nur noch am Freitag gibt es außerdem die Gelegenheit, in der Stadthauptkasse ältere Parkscheine als jene mit dem aktuell gültigen Tarif zurückzugeben bzw. einzutauschen. Sogar Exemplare mit Schilling-Aufdruck bzw. doppelter Preisauszeichnung (Euro-Schilling) werden noch genommen. Da die Parkgebühren erhöht wurden, ist aber eine Aufzahlung nötig - mehr dazu in Alte Parkscheine werden ungültig.

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