BAWAG-Prozess: Freispruch für Flöttl

Im zweiten BAWAG-Strafprozess hat das Schöffengericht am Mittwoch sechs von sieben Angeklagten freigesprochen, darunter Spekulanten Wolfgang Flöttl. Nur Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger wurde zu einem Monat bedingt verurteilt.

Flöttl, Ex-BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz, die früheren Bankvorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und Christian Büttner sowie der Wirtschaftsprüfer Robert Reiter erhielten Freisprüche. Richter Christian Böhm begründete seine Freisprüche mit dem mangelnden Schädigungsvorsatz der Angeklagten hinsichtlich der vorgeworfenen Untreue.

Richter: Elsner und Zwettler täuschten andere

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner und dessen Nachfolger an der Bankspitze, Johann Zwettler, hätten die anderen getäuscht, so der Richter. Elsner war im ersten Verfahren rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, von denen er viereinhalb Jahre Haft abgesessen hatte. Zwettler war rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, aus gesundheitlichen Gründen wurde er für vollzugsunfähig erklärt.

„Es gibt keine Rechtspflicht eines international tätigen Investmentbankers, die Einhaltung der Großveranlagungsgrenze (der BAWAG, Anm.) zu kontrollieren“, erläuterte der Richter, warum er Flöttl von den Anklagevorwürfen freisprach - mehr dazu in ORF.at.

Staatsanwältin warf allen Untreue vor

Im ersten Strafverfahren unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner hatten die Angeklagten teils mehrjährige Haftstrafen erhalten, die vor zwei Jahren vom Obersten Gerichtshof (OGH) gekippt worden waren.

Staatsanwältin Sonja Herbst warf allen Angeklagten Untreue gegenüber der BAWAG durch riskante Spekulationen vor. Diese Spekulationen seien durchgeführt oder ermöglicht worden, dann sei versucht worden, die Verluste zu verstecken. Herbst verglich das Verhalten der Angeklagten mit einem Casino-Besuch - mit dem Spekulanten Flöttl als Croupier.

BAWAG Prozess Angeklagter Wolfgang Flöttl und Staatsanwältin Sonja Herbst

APA/Herbert Neubauer

Staatsanwältin Sonja Herbst bezeichnete Wolfgang Flöttl als Croupier

Flöttls Anwälte, Christian Hausmaninger und Herbert Eichenseder, forderten einen Freispruch für ihren Mandanten. Flöttl habe nicht gewusst, dass Elsner ihm das Geld für die Geschäfte nicht geben hätte dürfen.

Als Flöttl der BAWAG im Herbst 1998 nach den ersten großen Verlusten sein Vermögen überließ, habe er niemanden über die Höhe seines Vermögens - das mit rund 90 Mio. Dollar wesentlich geringer war als der Verlust - getäuscht. „Es ist absurd, einen Schädigungsvorsatz Flöttls anzunehmen“, sagte Hausmaninger in seinem Plädoyer.

Wolfgang Flöttl

APA/Helmut Fohringer

Flöttl freut sich über seinen Freispruch

Weninger gab emotionale Erklärung ab

Günter Weniger, der im ersten Prozess ein Teilgeständnis abgegeben hatte, lieferte im zweiten Prozess als einziger selbst eine längere emotionale Erklärung ab. „Ich bin tief betroffen, dass das so gelaufen ist – ich hätte anders gehandelt, wenn ich gewusst hätte was damals passiert ist. Ich habs nicht gewusst, glauben sie mir“, appellierte er an das Schöffengericht.

Urteile im ersten BAWAG-Prozess

Wolfgang Flöttl: Zweieinhalb Jahre Haft, davon 10 Monate unbedingt

Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker: je Dreieinhalb Jahre Haft

Christian Büttner: Eineinhalb Jahre bedingte Haft und 36.000 Euro Geldstrafe

Peter Nakowitz: Vier Jahre Haft

Robert Reiter: Drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt

Günter Weninger: Zweieinhalb Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt

Helmut Elsner: Zehn Jahre Haft

Johann Zwettler: Fünf Jahre Haft (wegen Krankheit für vollzugsunfähig erklärt)

Elsner kein einziges Mal im Prozess

Schöffengerichts-Vorsitzender Richter Christian Böhm hatte es vor den Schlussplädoyers offiziell aufgegeben, den mitangeklagten Ex-Bankchef Helmut Elsner noch vor dem Urteil vor Gericht zu bekommen. Das Verfahren gegen Elsner wurde ausgeschieden.

Elsner sei verhandlungsunfähig und befinde sich außerdem in Bayern zur Behandlung, hatten Elsners Anwälte dessen Fehlen argumentiert. Die Passbehörde habe auf Antrag des Gerichts ein Verfahren zur Entziehung von Elsners Reisepass und Personalausweis eingeleitet, weil sich der Ex-Bank-Chef mithilfe dieser Dokumente der Justiz entzogen habe - mehr dazu in BAWAG-Prozess: Schuldsprüche gefordert.

Subsidiarklage der BAWAG gegen Elsner

Helmut Elsner war bereits im ersten Verfahren rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Nach viereinhalb Jahren Haft wurde er im Sommer 2011 für haftunfähig erklärt. Eine zusätzliche Haftstrafe hätte er im jetzigen BAWAG-Verfahren nicht bekommen, da er die Höchststrafe für Untreue schon erhalten hat. Elsner war als einziger der Angeklagten im Gefängnis.

Dass Elsner auch im zweiten BAWAG-Prozess auf der Anklagebank sitzen sollte, ging auf eine Subsidiarklage der Bank zurück. Betrugsverdacht wegen seiner Pensionsabfindung stand im Raum - mehr dazu in BAWAG-Prozess: Drei Tage mit Elsner (wien.ORF.at; 30.3.2012).

Der zweite BAWAG-Prozess wurde durchgeführt, weil der Oberste Gerichsthof die Urteile des ersten Verfahrens im Dezember 2010 weitgehend aufgehoben hatte. Der Oberste Gerichtshof hatte Verfahrensmängel festgestellt, den ersten Prozess hatte die spätere Justizministerin Claudia Bandion-Ortner geführt - mehr dazu in Zurück auf die Anklagebank (news.ORF.at; 25.4.2012).