Volksbefragung: Weg frei für März-Termin

Um die Wiener Volksbefragung - wie von der Stadtregierung gewünscht - im März 2013 durchführen zu können, hat am Montag eine Landtagssitzung stattgefunden. Dabei wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, durch die die Fristen bei Volksbefragungen geändert wurden.

Eine Volksbefragung muss derzeit laut Stadtverfassung mindestens zwei Monate vor bundesweiten Wahlen oder Volksbegehren stattfinden. Da zwischen 15. und 22. April die Eintragungswoche für das Demokratie-Volksbegehren „MeinOE“ läuft, wäre sich der Wunschtermin für die Wiener Befragung (7., 8. und 9. März) nicht ausgegangen.

In der Landtagssitzung wurde die Frist mit den Stimmen von Rot-Grün verkürzt, künftig darf eine Volksbefragung bis zu einem Monat vor einem Wahl- bzw. Abstimmungstag stattfinden. Der März-Termin ist damit zwar sehr wahrscheinlich, fix ist er trotzdem noch nicht: Er wird erst im Jänner von Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) festgelegt. Eine Entscheidung muss bis 11. Jänner fallen, sollte Häupl die Frist zur Gänze ausreizen, müsste die Befragung spätestens am 9., 10. und 11. März über die Bühne gehen.

Für Opposition „Willkürakt“

Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) argumentierte bereits in der Fragestunde, dass die Fristverkürzung der direkten Demokratie nutze und somit „durchaus vernünftig und richtig“ sei: „Das befreit uns von Zwängen.“ Außerdem hätte die Wiener Volksbefragung ohne die Änderung mitunter erst im heurigen Dezember stattfinden können. Der grüne Klubchef David Ellensohn verteidigte freilich ebenfalls die „Verbesserung“ der Verfassung. Befragungen könnten nun in „höherem Tempo“ stattfinden.

Die Begeisterung der Rathaus-Opposition war hingegen endenwollend. FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus sprach von einem „Willkürakt“. Es zeuge von „Dilettantismus“, erst im Nachhinein draufzukommen, dass dem geplanten Befragungstermin die Verfassung entgegenstehe. Er kündigte außerdem an, die Änderung juristisch zu bekämpfen und unter Umständen auch den Verfassungsgerichtshof anzurufen.

ÖVP-Mandatar Wolfgang Ulm sagte, man habe prinzipiell nichts gegen die Ermöglichung von mehr direkter Demokratie. Diese sei bei der Volksbefragung aber nicht gegeben, verwies er auf die Parkpickerl-Frage. Die Erweiterung sei sowieso vorgegeben, die Wiener hätten also keine Möglichkeit, gegen die Ausdehnung zu stimmen.

Beschluss des Petitionsgesetzes

Abgesehen von der Gesetzesänderung in Sachen Volksbefragung wurde auch das neue Petitionsrecht im Landtag beschlossen - und zwar mit Zustimmung aller Parteien. Dieses soll die demokratische Mitbestimmung in Wien erleichtern. Künftig haben die Wienerinnen und Wiener die Möglichkeit, die Stadtpolitiker mit jenen Themen zu befassen, die ihnen am Herzen liegen.

Mindestens 500 Unterstützungserklärungen - auch Online-Petitionen können erfolgen - sind nötig, damit sich der noch ins Leben zu rufende Petitionsausschuss verpflichtend damit beschäftigt. Dieser ist mit Vertretern aller Gemeinderatsfraktionen besetzt, holt Stellungnahmen der zuständigen Stellen ein und gibt Empfehlungen über die weitere Vorgangsweise ab.

Im Stadtparlament soll außerdem regelmäßig über eingelangte Petitionen und was damit geschehen ist, informiert werden. Vorgesehen ist auch, Vertreter der Petitionseinbringer in den Ausschuss einzuladen, um ihre Anliegen persönlich vorbringen und argumentieren zu können. Das neue Gesetz wurde dank eines Allparteienantrags einstimmig beschlossen.

Parken und Olympia unter den vier Fragen

Die Wiener Volksbefragung wurde als Folge der Diskussionen um die Erweiterung der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in fünf Bezirken von Bürgermeister Häupl und Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne) angekündigt. Neben dem Parkpickerl werden drei weitere Fragen thematisiert: Eine mögliche Olympiabewerbung Wiens, die Privatisierung von kommunalen Betrieben sowie der Bau von Energieprojekten mit Bürgerbeteiligung - mehr dazu in Vier Fragen bei Volksbefragung.

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