BAWAG-Urteil: Gericht verschärft Strafe von Nakowitz

Die im zweiten BAWAG-Strafverfahren teilbedingte dreijährige Haftstrafe für Ex-BAWAG-Vorstand Peter Nakowitz ist vom Oberlandesgericht (OLG) Wien in eine unbedingte dreijährige Strafe umgewandelt worden. Nakowitz galt als „rechte Hand“ von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner.

„Die Urteilskorrektur erfolgte aus generalpräventiven Erwägungen“, bestätigte OLG-Sprecher Leo Levnaic-Iwanski einen Bericht der „Kronen Zeitung“. Damit ist die Verurteilung rechtskräftig. Nakowitz-Anwalt Carl Constantin Eschlböck prüfe nun eine Wiederaufnahme des Verfahrens, hieß es im Zeitungsbericht.

Nakowitz war im zweiten BAWAG-Verfahren von Richter Christian Böhm in zwei Anklagepunkten zur Zusatzstrafe von drei Jahren verurteilt worden - davon wurden ihm aber zwei Jahre auf eine Probezeit nachgesehen. Vom Untreue-Vorwurf wurde Nakowitz in der Neuauflage des Verfahrens wie die übrigen Ex-BAWAG-Vorstände aber freigesprochen. Zur Strafverschärfung wollte Nakowitz, der beim ÖGB-Zivilprozess Beklagter ist, nichts sagen.

1989 Karriere in der BAWAG gestartet

Der ehemalige BAWAG-Generalsekretär, der auch als „rechte Hand“ von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner galt, wurde im zweiten BAWAG-Verfahren Ende April 2012 zur teilbedingten Haftstrafe wegen Beitrags zur Untreue in den Punkten „Hapenny“ und „Ophelia“ mit einem Gesamtschaden von 330 Mio. Dollar verurteilt.

Die Schuldfrage wurde bereits vom OGH nach dem ersten Prozess geklärt. In der Causa „Gerharter“ (Plastiksackerl-Kredit) wurde er bereits zu einer 15-monatigen unbedingten Haft verurteilt.

Nakowitz kam 1989 zur BAWAG und wechselte Anfang 1998 als Pressesprecher in das Generalsekretariat von Elsner. Im April 2003 wechselte er in den Vorstand, wo er 2006 - nach Bekanntwerden der Affäre - seinen Platz räumen musste.

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