Attacke auf Schauspieler: Einweisung

Ein 36-jähriger Mann ist am Dienstag in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Er rammte im November 2012 in Margareten dem Schauspieler Christoph Moosbrugger auf der Straße ein Messer in den Rücken.

Prozess wegen Messerattacke auf Schauspieler Mossbrugger

ORF

Angeklagter vor Gericht

Der Angreifer leidet an einer ausgeprägten Schizophrenie und war infolge dessen nicht in der Lage, das Unrecht seines Handelns einzusehen. Wäre er als schuldfähig einzustufen gewesen, hätte sich der Betroffene wegen versuchten Mordes im Straflandesgericht zu verantworten gehabt. Mossbrugger hatte sich nach einem Kaufhaus-Besuch in einen Bus der Linie 14A gesetzt, um nach Hause zu gelangen. Dabei nahm er zufällig neben dem 36-Jährigen Platz.

„Er hat mir Fragen zu stellen begonnen“, behauptete der 36-Jährige nun in seiner gerichtlichen Einvernahme. Er habe es „so empfunden“, als ob Moosbrugger mit ihm streiten würde. Er habe gedacht, „dass er hinter mir her ist“, sagte der Angeklagte.

Moosbrugger: „Ich war einigermaßen in Panik“

Der Schauspieler schilderte demgegenüber, dass ihm sein Sitznachbar rasch merkwürdig vorgekommen sei, weil dieser plötzlich und grundlos einen Arm gehoben habe und ihn in einen eigenartigen Dialog um das Aus- bzw.- Nichtaussteigen aus dem Bus verwickelt hätte.

Als er in der Station Pilgramgasse ausstieg, habe er bemerkt, wie ihm der Unbekannte folgte, erzählte Mossbrugger: „Ich war einigermaßen in Panik. Ich habe mich einigermaßen in Gefahr gefühlt. Ich hab’ mir gedacht, ich darf mich nicht umdrehen um ihm keine Möglichkeit zu geben, mit mir Kontakt aufzunehmen.“ Plötzlich habe er von hinten „einen heftigen Stoß, so als ob ein Radfahrer mich angefahren hätte“, gespürt, berichtete der Schauspieler weiter.

Moosbrugger wurde zum Glück nicht lebensgefährlich verletzt, wie Staatsanwalt Michael Gebhart betonte. Das Klappmesser öffnete allerdings die Brusthöhle und verletzte die Lunge des Künstlers - mehr dazu in Messerstich: 36-Jähriger in Haft.

Unterbringung in Anstalt bereits rechtskräftig

„Ich bin mir bewusst, dass ich etwas Böses getan habe“, stellte der Angreifer fest. Schon als Kind habe er Stimmen gehört und sich bedroht gefühlt. Jetzt nehme er Medikamente, es gehe ihm besser. Er sei dem Schauspieler zu Fuß nachgegangen, weil er ihn zur Rede stellen wollte: „Dann hatte ich eine Nervenkrise. Es war leer in meinem Geist.“ Es habe ihn „gestört, dass der mich so hängen gelassen hat“.

Die zeitlich unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt ist bereits rechtskräftig. Weder Staatsanwalt noch Verteidiger hatten gegen die Entscheidung des Gerichts Einwände.