Abfallberater siegen vor Gericht

Ein Gericht hat zwei Abfallberatern in einem Prozess gegen die Stadt Wien Recht gegeben. Die beiden Berater waren auf Werkvertragsbasis engagiert und klagten erfolgreich auf Anstellung. Weitere Verfahren sind noch anhängig.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Stadt Wien will erst prüfen, ob sie in Berufung geht. „Sie haben das bekommen, was sie von uns ohnehin bekommen hätten“, sagte Ulrike Volk, Sprecherin der für Abfall zuständigen Magistratsabteilung MA 48, am Montag.

Weitere Verfahren ruhend gestellt

Den Urteilen ging ein langer Zwist zwischen den 34 externen Abfallberatern und der Stadt Wien voraus. Sie alle arbeiteten auf Werkvertragsbasis. Vor einem Jahr machten sie öffentlich auf ihre schlechten Arbeitsbedingungen aufmerksam, forderten Anstellungen statt „Umgehungsverträge“. Ende Juli 2012 kam dann die Hiobsbotschaft: Ihre Verträge sollten nicht verlängert werden - mehr dazu in - Abfallberatern droht Jobverlust (wien.ORF.at; 31.7.2012).

Einige der scheinselbstständigen Abfallberater, wie sie sich selbst sehen, haben ihre Anwälte eingeschaltet. Etwa zehn Verfahren sind noch anhängig. Diese sind aber ruhend gestellt worden, da man den Ausgang der zwei Prozesse abwarten wollte. Mit 21 Personen hingegen „haben wir uns komplett geeinigt“, sagte Volk. Sprich, die Abfallberater haben Geld bekommen.

Unterstützung durch Arbeiterkammer

In einem Fall wurde der Kläger von der Arbeiterkammer Wien unterstützt. Die Stadt Wien hat ihn laut AK-Angaben sechs Jahre lang immer wieder via Werkvertrag beauftragt, Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbearbeitung zur Abfallervermeidung durchzuführen.

Das Arbeits- und Sozialgericht war jedoch der Ansicht, dass ihm seine Aufgaben und die Art, wie er sie zu bewältigen hatte, so genau vorgegeben war, dass es sich dabei um ein klassisches Arbeitsverhältnis handelte. Das bedeutet, er hat auch alle Rechte eines Beschäftigten, etwa einen Kündigungsschutz. In einem zweiten Fall deklarierte das Gericht das Beschäftigungsverhältnis einer externen Abfallberaterin ebenfalls als ganz normale Anstellung.

Chance gegen Scheinselbständigkeit

AK-Jurist Hans Trenner zeigte sich überzeugt, dass das von der AK unterstützte Urteil halten wird, zumal der Richterspruch sehr detailliert und ausführlich sei. Auch wenn es sich dabei um einen Einzelfall handelt, sieht er eine Lanze gegen die Scheinselbstständigkeit gebrochen.

Selbst gegen einen so „mächtigen Gegner“ wie die Stadt Wien könnten sich Beschäftigte durchsetzen, die rechtlich nur einen Werkvertrag haben aber wie normale Arbeitnehmer für eine Firma tätig sind - also zum Beispiel fixe Dienstzeiten oder klar definierte Aufgaben haben. „Auch mächtige Arbeitgeber müssen erkennen, dass sie sich an die Rechtsordnung zu halten haben“, konstatierte Trenner.

Der nun vor Gericht siegreiche Abfallberater habe jetzt das Recht, bei der Stadt Wien als Angestellter weiterzuarbeiten; als solcher müsse er nach der normalen Vertragsbedienstetenordnung (VBO) entlohnt werden. Das Urteil sei zwar noch nicht rechtskräftig, aber rechtswirksam, erklärte Trenner.

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