U-Bahn-Vergewaltigung: Zwölf Jahre Haft

Beim Prozess um die Vergewaltigung einer jungen Frau in der U6 im Dezember 2012 ist der 26-jährige Angeklagte schuldig gesprochen worden. Er erhält eine zwölfjährige Haftstrafe und wird in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richterin Susanne Lehr begründete das hohe Strafmaß - Höchststrafe wären 15 Jahre gewesen - unter anderem mit der brutalen Vorgangsweise bei der Tat. Zudem sei das Geständnis des Angeklagten nur ein faktisches und nicht reumütig gewesen. Die Verantwortung, er habe sein Opfer nur ausrauben bzw. auf geschmuggelte Drogen untersuchen wollen, wertete die Richterin als nicht glaubwürdig.

Erschwerend kamen mehrere Vorverurteilungen des 26-Jährigen hinzu. Mildernd war seine psychische Erkrankung. Dem Opfer sprach der Schöffensenat 8.000 Euro Entschädigung und die Abgeltung etwaiger Spätfolgen zu. Der Beschuldigte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Mutmaßlicher Vergewaltiger vor Gericht

APA/Hochmuth

Das Urteil: Zwölf Jahre Haft und Einlieferung in eine Anstalt

Verurteilter hatte bereits mehrere Vorstrafen

Der 26-Jährige war in der U-Bahn-Station Alterlaa in einen Zug Richtung Floridsdorf gestiegen. In dem Waggon, in dem er Platz nahm, hielt sich zu diesem Zeitpunkt außer ihm ausschließlich das spätere Opfer auf. Er setzte sich gegenüber der Frau hin und versetzte ihr einen Faustschlag, als die Garnitur losfuhr.

Minutenlang soll er danach die wehrlose Frau traktiert haben, wobei ihm zugutekam, dass in den Stationen Am Schöpfwerk und Tscherttegasse keine weiteren Passagiere in den Waggon kamen. Erst an der Haltestelle Philadelphiabrücke ließ der Mann von dem Opfer ab und lief davon, als sich die Türen öffneten.

Schuldbekenntnis zu Prozessauftakt

Trotz der eindeutigen Bilder aus der Überwachungskamera hatte der Mann nach seiner Verhaftung zunächst behauptet, die Tat nicht begangen zu haben. Zum Prozessauftakt bekannte er sich überraschend doch schuldig. Der Vorarlberger behauptete, er habe die Frau eigentlich nur ausrauben wollen.

Zu der Vergewaltigung sei es gekommen, weil er nach Drogen gesucht habe. Durch das Überwachungsvideo würde das allerdings nicht bestätigt. Der Mann hatte bereits mehrere Vorstrafen und galt als geistig abnorm. Seit 2007 befand er sich mehrfach in stationärer Behandlung wegen paranoider Schizophrenie. Die Staatsanwaltschaft forderte schon zu Beginn des Prozesses, den Mann in eine Anstalt einweisen zu lassen.

Bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt

„Ich hab’ gemerkt, dass sie Geld in der Hose hat“, schilderte der Mann vor Gericht. Er würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit, „dass ich sie ausrauben kann“. An Schläge ins Gesicht wollte er sich nicht erinnern. Er habe der Frau die Hose ausgezogen, um zu dem Geld zu kommen. Dass er dem Opfer auch die Unterhose auszog, erklärte er so: „Ich hab’ die Frau gesehen und gedacht, dass sie Drogen hat und schmuggelt.“

Der Mann gab an, dass er Cannabiskonsument sei und fallweise auch Heroin nehme. Wo hätte die 23-Jährige Heroin schmuggeln sollen, wollte die Richterin wissen. „Wo Frauen halt Drogen verstecken“, gab er zurück. „Bei uns in Vorarlberg ist das gang und gäbe.“

Wiener Linien bauten Videoüberwachung aus

In der U-Bahn angebrachte Überwachungskameras hatten das Geschehen aufgezeichnet. Dank des Filmmaterials und nach der Veröffentlichung von Bildern des Verdächtigen kam man dem Obdachlosen auf die Spur, der zwei Tage nach dem Vorfall in Graz verhaftet wurde, wohin er sich zwischenzeitlich geflüchtet hatte - mehr dazu in Mutmaßlicher Vergewaltiger gefasst.

Er wurde in einer Straßenbahn von einem Fahrgast erkannt, der mit seinem Mobiltelefon die Polizei verständigte. Seit dem Vorfall bauten die Wiener Linien die Videoüberwachung wesentlich aus, bei den U-Bahnen zum Beispiel auf 75 Prozent, bei der Linie U6 sogar komplett.

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