Anklage in Causa Schillerplatz rechtskräftig

In der Causa Schillerplatz, im Reigen der Telekom-Austria-Verfahren auch „Telekom V“ genannt, ist nun die Anklage rechtskräftig. Insgesamt sieben Personen, darunter Ex-ÖBB-Chef Martin Huber, müssen sich vor Gericht verantworten. Ein Termin für das Verfahren steht noch nicht fest.

Neben Huber sind noch dessen Ehefrau Barbara, Ex-Telekom-Austria-Generaldirektor Heinz Sundt und Ex-Telekom-Austria-Finanzvorstand Stefano Colombo angeklagt. Weiters müssen sich Birgit Wagner, mittlerweile Vorstand der ÖBB-Personenverkehr AG, und einer ihrer Kollegen sowie der Ziviltechniker Peter Klein verantworten.

Umstrittenes Immobiliengeschäft

Der Vorwurf der Anklage: Die Telekom Austria (TA) habe 2006 zwei Etagen ihres traumhaft gelegenen Palais in der Wiener Innenstadt mit 5,4 Mio. Euro deutlich unter Wert an die Gesellschaft Schillerplatz 4 Projektentwicklungs GmbH (SP4) veräußert, welche die Anklage dem früheren ÖBB-Chef Huber und seiner Ehefrau zurechnet. Die Immobilie wurde im darauffolgenden Jahr an die Seeste Bau AG - ein enger Geschäftspartner der ÖBB und Großinvestor am Wiener Hauptbahnhof - mit sattem Gewinn verkauft. Die Seeste Bau AG berappte knapp elf Mio.

In Zusammenhang damit bezichtigt die Staatsanwaltschaft Sundt und Colombo nun der Untreue, weil sie mit dem Huber gewährten „Schnäppchenpreis“ die TA wissentlich unter Missbrauch ihrer Befugnis mit Millionen am Vermögen geschädigt haben sollen. Dem Ehepaar Huber wird Beihilfe zur Untreue angekreidet.

Beweismittelfälschung und Begünstigung

Birgit Wagner, die im inkriminierten Tatzeitraum in der Immobilienabteilung der TA werkte, soll laut Anklage gemeinsam mit einem ihrer damaligen, ebenfalls zur Anklage gebrachten Kollegen den Schillerplatz-Deal verschleiert und damit die Tatbestände der Beweismittelfälschung und Begünstigung erfüllt haben. Siebenter Angeklagter ist der Ziviltechniker Klein, der den Verkehrswert der gegenständlichen Immobilie auf 5,2 Mio. Euro beziffert hatte. Für die Anklagebehörde hat er sich damit der Beweismittelfälschung schuldig gemacht, zumal sein Gutachten vordatiert gewesen sein soll.

Noch kein Prozesstermin

Ein Termin für den Prozess unter Leitung von Richterin Claudia Moravec-Loidolt steht laut Gerichtssprecherin noch nicht fest. Für sämtliche Angeklagte, die die Vorwürfe teilweise vehement abstreiten, gilt die Unschuldsvermutung.

Huber begrüßt gerichtliche Klärung

Huber begrüßt die Verfahrenseröffnung in der Causa. Denn bei dem Deal im Jahr 2006 hätten die Gesellschafter seiner Firma Schillerplatz 4 Projektentwicklungs GmbH (SP4) „stets die Sorgfalt ordentlicher Kaufleute walten lassen“. Auch sei das Unternehmen damals nicht in die Gestaltung des Kaufpreises eingebunden gewesen, hält er in einer der APA vorliegenden Stellungnahme am Dienstagabend fest.

Die SP4 habe den Kaufpreis nicht mit der Telekom Austria verhandelt: "Wir sind in ein fertiges Angebot eingestiegen und haben dieses Projekt dann mit erheblichen Investitionen marktreif entwickelt und später verwertet“, so die Sicht Hubers. Ausgemacht worden sei der Preis bereits im Mai 2005 mit Anton Kallinger-Prskawetz. Nach dessen Erkrankung sei im Mai 2006 an seiner Stelle die Schillerplatz 4 Projektentwicklungs GmbH als Käuferin eingesetzt worden.

Am 19.5.2006 sei der Vertrag durch Colombo und Sundt unterzeichnet worden. Dieser Vertrag sei bis 31.12.2006 befristet gewesen. Die SP4 habe den Vertrag erst am 27.12.2006, eineinhalb Jahre nach der Festlegung des Kaufpreises zwischen der Telekom Austria AG und Kallinger-Prskawetz, unterzeichnet.