Werbung in Schulen als umstrittene Einnahmequelle

Turnen neben einem Fast-Food-Plakat, Werbung für Handyverträge: Die Werbebranche hat Österreichs Schulen als äußerst lukratives Geschäftsfeld erschlossen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) will nun gegen aggressive Werbung in Schulen vorgehen.

Peter Kolba, Jurist beim VKI, ist mit dem rechtlichen Hintergrund von Werbung in Schulen vertraut: „Grundsätzlich wurde der Werbung in Schulen 1997 durch eine Liberalisierung der Gesetzeslage der Zugang zu Schulen ermöglicht.“ Die Entscheidung über Werbung oder Sponsoring liegt laut Gesetz letztlich beim Schuldirektor. Als Gegenleistung gibt es dafür meist ein aufgebessertes Schulbudget oder Sachleistungen wie Computer.

Ministerium verweist auf Richtlinien

Das Unterrichtsministerium verweist auf die Autonomie der einzelnen Schulen. „Es gibt dabei aber natürlich auch Richtlinien. So darf keine Werbung für Tabak, Alkohol, religiöse Bewegungen oder politische Parteien gemacht werden. Auch der Unterricht darf in keiner Weise durch Werbung beeinträchtigt werden“, erklärt Josef Galley, Pressesprecher des Unterrichtsministeriums.

VKI: Geschäft ist äußerst lukrativ

Für spezialisierte Firmen, die Unternehmen Werbeplätze in Schulen vermitteln, ist das Geschäft äußerst lukrativ. Laut Kolba werden einzelne Werbeplätze, wie zum Beispiel gebrandete Stundenpläne in Schulheften, um mehrere tausend Euro verkauft. Die Inserateinnahmen des Mitteilungshefts betragen so mehr als 90.000 Euro.

Die Zielgruppe ist dabei exakt vermessen, man erreicht nicht nur Kinder, sondern auch Eltern und Lehrer. So sieht ein Werbevertrag laut VKI beispielsweise vor, dass Mitteilungshefte „von Schulen aktiv bestellt und exakt nach Schüleranzahl angeliefert“ werden, ebenso „müssen die Hefte als das einzige exklusive Mitteilungsheft geführt werden“.

VKI beschreitet gerichtlichen Weg

Der VKI geht laut Kolba bereits gerichtlich gegen diese Form der Werbung vor. Gegen die Werbefirma wurde vom VKI vor einem halben Jahr Klage wegen unlauteren Wettbewerbs sowie aggressiver Werbung am Handelsgericht Wien eingereicht. Kolba rechnet frühestens in einigen Monaten mit einem erstinstanzlichen Urteil.

Er verweist auf eine vom VKI 2011 eingebrachte Klage gegen Werbung von Anbietern für Maturareisen in Schulen. Die Anbieter hatten explizit per Prospekt für Alkohol auf Maturareisen geworben. Der Fall wurde außergerichtlich zugunsten des VKI gelöst, die Veranstalter verzichten seither auf aggressive Alkoholwerbung - mehr dazu in Maturareisen ohne Alkoholwerbung.

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