Petitionsausschuss für Anrainerbefragung

Eine „grundsätzliche Empfehlung“, die Anrainer zur Umgestaltung der Mariahilfer Straße in eine Fußgängerzone zu befragen, hat am Montag der Wiener Petitionsausschuss abgegeben. Nächste Sitzung ist am 16. Oktober.

Der Ausschuss sei der Meinung, dass eine Befragung der gesamten Bevölkerung der Bezirke Mariahilf und Neubau zur Neugestaltung der Mariahilfer Straße „zielführend“ sei, hieß es in einer Aussendung des Vorsitzenden Harald Troch (SPÖ). Daher sei der Ausschuss dem Ansinnen der Antragssteller gefolgt und habe der zuständigen Stadträtin Maria Vassilakou (Grüne) empfohlen, eine solche Befragung durchzuführen.

Auf die Form der Befragung und die möglichen Fragestellungen legte sich der Ausschuss aber nicht fest. Das sei nicht Aufgabe des Petitionsausschusses.

Open-Data, Straßenstrich und Weltkulturerbe

Neben der Fußgängerzone Mariahilfer Straße beschäftigt sich der Ausschuss unter anderem auch mit dem Umgang mit dem Areal beim Otto-Wagner-Spital, der Forderung, dass die Wiener Linien Informationen im Rahmen der kommunalen Open-Data-Initiative weitergeben, dem Straßenstrich in Liesing und dem Begehren, Grinzing zum UNESCO-Weltkulturerbe zu machen.

Insgesamt 31 Petitionen liegen vor, 17 davon sollen im Oktober behandelt werden. Weitere Petitionen seien noch nicht freigegeben, sagten der Ausschussvorsitzende Harald Troch (SPÖ) und dessen Stellvertreterin Jennifer Kickert (Grüne). Bei diesen müssten noch überprüft werden, ob sie in die Kompetenz Wiens fallen.

Lösungen in einigen Fällen zeichnen sich ab

Bei einigen Petitionen zeichnet sich schon vor der Behandlung im Ausschuss ab, dass die jeweiligen Wünsche in Erfüllung gehen. So seien etwa die Wiener Linien bereit, Datensätze zur Verfügung zu stellen - mehr dazu in Wiener Linien geben ihre Daten frei. „Hier hat die Petition etwas in Bewegung gesetzt“, freute sich Troch. Auch der Wunsch nach W-Lan-Ausbau in Wien sei zumindest teilweise schon erfüllt, hieß es.

500 Unterschriften für Petition notwendig

Der Wiener Petitionsausschuss im Rathaus nahm im Mai seine Arbeit auf - mehr dazu in Bürgeranliegen nun in Ausschuss. Wird eine Petition mit mindestens 500 Unterschriften unterstützt, wird sie in dem 15-köpfigen Gremium, in dem alle Rathaus-Fraktionen vertreten sind, behandelt. Bei Bedarf wird auch die damit befasste Behörde eingebunden. Die Einbringer des Begehrens erhalten zwar keine Akteneinsicht, werden aber immerhin über das entsprechende Behördenverfahren informiert.

SPÖ und Grüne betonten, dass das Petitionsrecht ein „Instrument der Bürgerinnen und Bürger“ sein solle, weniger eines der Politik. Doch eine Petition wurde bereits von einer Rathaus-Fraktion, nämlich der ÖVP, initiiert: Die ÖVP will bezüglich der Fußgängerzone in der Mariahilfer Straße eine Befragung der Bevölkerung der Anrainerbezirke Mariahilf und Neubau.

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