Anklage nach Tod durch CO-Vergiftung

Nach dem Tod einer 23-Jährigen im Juli 2012 in Wien-Margareten muss sich ein 36-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen verantworten. Die Frau starb in seiner Wohnung an einer CO-Vergiftung.

Der 36-Jährige hatte die Wohnung in der Arbeitergasse zuletzt nicht selbst bewohnt, sondern seinem Neffen überlassen. Dieser ließ die 23-Jährige bei sich wohnen, als die Frau wegen Streitereien mit ihren Eltern zu Hause ausgezogen war. Die Frau wollte am 2. Juli 2012 kurz duschen, zumal es bei Temperaturen von 34 Grad Celsius drückend heiß war.

Im Badezimmer, das sie von innen abgesperrt hatte, dürfte sie bereits nach kurzer Zeit zusammengebrochen sein. Die Freundin des Neffen hörte noch ein Wimmern, als die 23-Jährige auf Klopfen und Zurufe nicht reagierte, brach der Neffe die Tür auf. Die Frau hatte zu diesem Zeitpunkt bereits das Bewusstsein verloren. Sie starb schließlich im Spital, ohne aus dem Koma erwacht zu sein.

Kein Verfahren gegen Neffen

Gegen den Neffen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, da diesem zugebilligt wurde, von den Problemen mit der Therme nichts gewusst zu haben. Er war erst zwei Wochen vor dem Unglück in die Wohnung gezogen.

Sein Onkel muss sich dagegen vor Gericht verantworten: Ihm wird einerseits vorgeworfen, die Therme nicht regelmäßig gewartet zu haben. Andererseits sollen Lüftungsschlitze an der Badezimmertür derart stark verschmutzt gewesen sein, dass das Kohlenmonoxid nicht entweichen konnte und sich im engen Badezimmer zu einer letztlich tödlichen Dosis zusammenballte. Verhandlungstermin gibt es noch keinen. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem Mieter bis zu drei Jahre Haft.