„Beethovenfries“: Antrag auf Restitution

Erben der österreichisch-jüdischen Sammlerfamilie Lederer haben Dienstag beim Kulturministerium einen Antrag auf Restitution des „Beethovenfrieses“ von Gustav Klimt eingebracht. Ein Ergebnis ist nicht vor Sommer 2014 zu erwarten.

Einen entsprechenden Bericht der „New York Times“ bestätigte Mittwochfrüh Marc Weber, der Rechtsvertreter des in der Schweiz ansässigen Teils der Erbengemeinschaft, gegenüber der APA. Der Wandfries, ein Hauptwerk des Wiener Jugendstils, das 1902 in der Secession erstmals gezeigt wurde und dort nach einer wechselvollen Aufbewahrungsgeschichte heute in einem eigens dafür geschaffenen Raum zu sehen ist, war 1973 von der Republik Österreich für die Österreichische Galerie erworben worden.

Beethovenfries von Gustav Klimt

APA/Roland Schlager

Besucher betrachten den „Beethovenfries“ von Gustav Klimt

Laut zwei unabhängigen Rechtsgutachten liegen nach einer Novelle des österreichischen Kunstrückgabegesetzes 2009 „nunmehr alle Voraussetzungen vor, um den Beethovenfries zurückzugeben“, so Weber. Der Wandzyklus ist seit 1986 in einem eigens dafür geschaffenen Raum im Keller der Secession ausgestellt. Neben dem Original, das jährlich Tausende Besucher anlockt, existiert auch eine Kopie, die weltweit immer wieder präsentiert wird.

Entscheidung „nicht vor Sommer 2014“

Die Rückgabe an die Erben der Familie Lederer war schon behandelt und abgelehnt worden. Allerdings änderte sich mit der Novelle des Restitutionsgesetzes im Jahr 2009 die gesetzliche Lage in Österreich. Seitdem können auch solche Kunstwerke zurückgegeben werden, die Österreich den ursprünglichen Besitzern abgekauft hat. Die Höhe des Kaufspreises spielt dabei keine Rolle, sondern nur, ob es sich um eines der in den Nachkriegsjahren üblichen Gegengeschäfte mit einer Ausfuhrgenehmigung für andere zurückgegebene Kunstwerke handelte.

Teile des Beethovenfries

APA/Roland Schlager

Ein Teil des Beethovenfrieses

„Vor 2009 konnte nicht zurückgegeben werden, wofür Geld geflossen ist“, so Eva Blimlinger, die wissenschaftliche Koordinatorin der Kommission für Provenienzforschung und Rektorin der Universität für Bildende Kunst. Es sei immer hilfreich, wenn die Erben noch etwas gefunden haben, das der Kommission fehle. Jetzt werde die Kommission jedenfalls alle Materialien zum „Beethovenfries“ in einem Dossier zusammentragen und der Beirat dann „seriös prüfen“. Mit einem Ergebnis der Untersuchung sei nicht vor dem Sommer des nächsten Jahres zu rechnen.

Österreich kaufte Fries um 750.000 Dollar

Laut „New York Times“ war der Fries von Österreich um 750.000 Dollar erworben worden, zur Hälfte des damals vom Auktionshaus Christie’s geschätzten Preises. „Nach der jetzigen Gesetzesfassung ist es möglich, Kunstwerke zu restituieren, die im Zusammenhang mit einem Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz - egal zu welchem Preis - an den Staat verkauft wurden. Genau das war beim ‚Beethovenfries‘ der Fall“, so Weber.

Teile des Beethovenfries

APA/Roland Schlager

Österreich könne damit nach einem Dreivierteljahrhundert ein immer noch bestehendes Unrecht endgültig beseitigen, sagte Weber. Am Donnerstag sollen im Rahmen einer Pressekonferenz weitere Details der Restitutionsforderung bekanntgegeben werden.

Secession sieht keinen Grund zur Restitution

In der Secession sieht man offenbar keinen Grund zur Restitution: Der „Beethovenfries“ befindet sich seit 1985 in der Secession, „an jenem Ort, für den er ursprünglich geschaffen wurde. Er steht im Eigentum der Republik Österreich, und die Secession geht davon aus, dass diese es rechtmäßig erworben hat“, heißt es in einem der APA übermittelten Statement.

Im Belvedere wollte man den Antrag am Mittwoch nicht kommentieren, im Kulturministerium verwies man auf das übliche Verfahren, bei dem sich zuerst Kommission für Provenienzforschung und dann Restitutionsbeirat mit der Causa befassen werden. Ein beschleunigtes Verfahren werde es nicht geben.

„Beethovenfries“ und die Sehnsucht nach dem Glück

Der „Beethovenfries“ von Gustav Klimt gilt als einer der Höhepunkte des Wiener Jugendstils, war ursprünglich aber nur als Dekorationsmalerei für die XIV. Ausstellung der Secession gedacht. Nach der Ausstellung sollte er wieder abgetragen werden. Doch der Mäzen Carl Reininghaus kaufte das Kunstwerk und ließ es in sieben Teile zersägen und abtragen. Über Vermittlung von Egon Schiele verkaufte er den Fries an die jüdische Familie Lederer. Deren Kunstsammlung ist als wichtigste und größte Privatsammlung von Werken Klimts in die Kunstgeschichte eingegangen.

Hommage an Beethoven

Der „Beethovenfries“ ist eine Hommage an den Komponisten Ludwig van Beethoven. Das Thema bezieht sich auf Richard Wagners Interpretation der IX. Sinfonie Beethovens und stellt mit allegorischen Figuren die Sehnsucht nach dem Glück dar, die im idealen Reich der Künste gestillt wird

Die Sammlerin Serena Lederer musste nach dem „Anschluss“ nach Ungarn emigrieren und starb 1943. Die Vorgänge rund um den Fries nach dem Zweiten Weltkrieg beschrieb die Restitutionsforscherin Sophie Lillie in ihrem „Handbuch der enteigneten Kunstsammlungen“: Dem Sohn der Sammlerin Serena Lederer, Erich, seien nach dem Krieg als Gegenleistung für Ausfuhrgenehmigungen der Sammlung, die freilich vieler ihrer wertvollsten Stücke beraubt worden war, als Gegenleistung noch „überaus bedeutende Widmungen abgepresst“ worden.

Seinen Vorschlag, den Fries unter Verzicht auf alle anderen Kunstwerke ausführen zu dürfen, lehnte das Bundesdenkmalamt ab. Auch sein Wunsch, den Fries im Foyer der Wiener Staatsoper aufzustellen, blieb unerfüllt. 1973 kaufte die Republik den Fries. In den späten 1970er Jahren wurde überlegt, ihn in der UNO-City aufzustellen. Schließlich wurde er zehn Jahre lang restauriert und ist seit 1986 in der Secession ausgestellt.

Restitutionen aus MAK und Albertina

Erst in der Vorwoche beschloss der Kunstrückgabebeirat die Rückgabe von Kunstwerken aus der Albertina und dem MAK. Vier Blätter und eine Druckgrafik aus der Albertina sowie Gläser, Becher, Schüsseln und eine Vase aus dem MAK gehen an Erben der ursprünglichen Besitzer - mehr dazu in Restitutionen aus Albertina und MAK.

Seit 1999 überprüfte auch die Stadt Wien die Rückgabe von Kunstwerken. Bis Mai 2013 wurden insgesamt 5.880 Objekte, die während der Nazi-Zeit geraubt wurden, an ihre rechtmäßigen Eigentümer bzw. deren Erben restituiert - mehr dazu in Stadt Wien restituierte 5.880 Kunstwerke.

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