„Beethovenfries“: „Tricks“ der Republik

Beim Verkauf des „Beethovenfrieses“ habe die Republik Österreich nicht vor „Tricks“ zurückgeschreckt: Das meinten die Anwälte von zwei der Erben des früheren Besitzers Erich Lederer bei einer Pressekonferenz.

„Die Erben wünschen sich, dass der Fries behandelt wird wie jedes andere Kunstwerk auch“, sagte der Schweizer Jurist Marc Weber am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Alle Voraussetzungen für eine Rückgabe nach dem 2009 novellierten Restitutionsgesetz seien jedenfalls erfüllt: Der Fries wurde Erich Lederer nach dem Krieg zwar offiziell zurückgegeben, aber mit einem Ausfuhrverbot belegt und blieb so über zwei Jahrzehnte „als Geisel in Österreich“, so der kanadische Kunsthistoriker Robert Jan van Pelt.

Stefan Nenning (Rechtsvertreter der Erben) , Marc Weber (Rechtsvertreter der Erben), Georg Graf (Universität Sbg.) und der Kunsthistoriker Robert Jan van Pelt bei einer Pressekonferenz

APA/Roland Schlager

Anwälte und Kunsthistoriker Van Pelt sehen die Erben im Recht

Mehrere Versuche, Ausfuhrgenehmigung zu bekommen

Anhand von Akten aus der Korrespondenz mit Lederer und auch aus jenen der österreichischen Finanzprokuratur könne man belegen, dass Lederer „kontinuierlich bis Ende der 60er Jahre versucht hat, eine Ausfuhrgenehmigung zu bekommen“, sagte der Salzburger Rechtsgutachter Georg Graf.

Damit wollen die Erben - die Mehrzahl wird vom Wiener Anwalt Alfred Noll vertreten, der seine Anregung auf Restitution ebenfalls demnächst einbringen wird - beweisen, dass es zwischen dem Ausfuhrverbot und dem Verkauf jenen „engen Zusammenhang“ gab, der im Gesetz für eine Rückgabe gefordert wird.

„Daran ändert es auch nichts, dass sich das über viele Jahre hingezogen hat“, so Graf. „Lederer war eine Kämpfernatur und hat sich erst als alter, gebrochener Mann damit abgefunden, dass er den Fries nicht wird ausführen dürfen - das kann ihm doch jetzt nicht zum Nachteil gereichen.“ Auch die staatlichen Ankäufer hätten von „zwei Jahrzehnten dauernden Verhandlungen“ gesprochen.

„Erzwungener Verkauf“

Neben zwei Rechtsgutachten legten die Erbenvertreter auch umfangreiches Briefmaterial bei, um den Druck zu dokumentieren, unter dem Lederer von der Republik zum Verkauf bewogen werden sollte. Darin sind Überlegungen der Finanzprokuratur aus 1953 nachzulesen, in denen nachträgliche Gebührenforderungen gegen Lederer wegen des Konkurses des Familienunternehmens „streng vertraulich“ unter dem Gesichtspunkt ausgesprochen werden, dass die Republik Österreich dadurch „unter günstigen Bedingungen zum Fries kommen“ könnte.

Der Kuss

Secession

Debatte über Klimts „Beethovenfries“

Die Behörden hätten durch mehrere Tricks auf die Pfändung des Frieses spekuliert, so die Argumentation der Anwälte. Ebenfalls beigelegt wurde ein handschriftlicher Brief Lederers aus 1970, indem dieser sich bitter über die Haltung Österreichs beklagt und davon spricht, dass man ihn „in die Knie zwingen“ wolle, in einem „makabren Wettlauf um meinen Tod“, und sich dafür ausspricht, dass ihm der Fries abgekauft wird. Dieser Brief sei beispielhaft für den „Aufschrei eines Holocaust-Überlebenden“, so Van Pelt: „Das ist in meinen Augen immer noch ein erzwungener Verkauf.“

Kein Plan bei Restitution

Ob das auch der Kunstrückgabebeirat so sieht, der letztlich eine Empfehlung über die Rückgabe aussprechen muss, wird sich nicht vor Mitte nächsten Jahres weisen. Sollte das Gremium - das erst befasst wird, wenn die Kommission für Provenienzforschung ihr Dossier mit allen Materialien fertiggestellt hat - tatsächlich für eine Rückgabe votieren, ist die Zukunft des Frieses völlig ungewiss.

Auf mehrfache Nachfrage aus dem Auditorium hinsichtlich einer weiteren öffentlichen Sichtbarkeit des Wandgemäldes erklärten die Anwälte, diese Frage sei „zum jetzigen Zeitpunkt völlig irrelevant“. Seitens der von ihnen vertretenen Erben habe dazu „noch keine Willensbildung“ stattgefunden.

Zehn Erben wollen Rückgabe

Zehn der elf Haupterben, deren Verwandtschaftsverhältnis zu Erich Lederer auch auf Nachfrage nicht erläutert wurde - es handle sich jedenfalls um eine Erbschaft aufgrund des Testaments -, bemühen sich um eine Rückgabe. Acht davon werden durch Noll vertreten, der sich am Mittwoch gegen die Einbeziehung der Öffentlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen hatte. Der elfte Erbe habe sich den rechtlichen Bestrebungen nicht angeschlossen, stehe ihnen allerdings „wohlwollend gegenüber“, so Anwalt Stefan Nenning.

Noch nicht zu der Restitutionsforderung äußern wollte sich Belvedere-Direktorin Agnes Husslein-Arco, zu deren Sammlungen der in der Secession untergebrachte „Beethovenfries“ gezählt wird. Sie werde „zum gegebenen Zeitpunkt“ dazu einen Kommentar abgeben, sagte sie auf Nachfrage der APA am Rande einer Pressekonferenz. Wann dieser gekommen sei, könne sie derzeit noch nicht sagen: „Jetzt ist es nicht eilig“ - schließlich seien zunächst einmal die Provenienzforscher am Zug. Der Antrag auf Restitution des „Beethovenfrieses“ wurde am Dienstag beim Kulturministerium eingebracht. Ein Ergebnis ist nicht vor Sommer 2014 zu erwarten - mehr dazu in „Beethovenfries“: Antrag auf Restitution.

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