Viele Lokale brechen das Tabakgesetz
Ein einziges Lokal unter den Raucher- und Nichtraucherbetrieben erfüllt laut der Studie von IBO-Innenraumanalytik und Ärztinnen und Ärzte für eine gesunde Umwelt sämtliche Vorgaben des Tabakgesetzes: das Cafe Westend beim Westbahnhof. Viele Betriebe würden bereits gegen die Kennzeichnungspflicht - das Pickerl an der Eingangstür - verstoßen.
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Zwei Drittel missachten Trennung
62 Prozent der Lokale halten die Trennung in Raucher- und Nichtraucherräume nicht ein. Zumeist steht die Türe offen, erklärt Studieninitiator Peter Tappler, Experte für Schadstoffe in Innenräumen: „Teilweise wurden Türen sogar fixiert, damit sie offen stehen. Man kann sich das in den Lokalen in Neubau anschauen. Manche automatischen Türen waren deaktiviert, um eben nicht so lang warten zu müssen, bis sie aufgehen.“
Bei fast neun Prozent der untersuchten Lokale war überhaupt keine bauliche Trennung vorhanden. Auch ein Verstoß gegen das Tabakgesetz: Bei mehr als jedem dritten Betrieb ist der größere Raum nicht wie vorgeschrieben der Nichtraucher-, sondern der Raucherraum.
Schädlicher Passivrauch
Kritik ernten die Gastronomen auch dafür, dass Eingang und Weg zur Toilette in 45,2 Prozent der Gastbetriebe nicht ohne Durchschreiten des Raucherbereichs möglich waren. Die Studienautoren wiesen darauf hin, dass das jedoch nur in 3,3 Prozent dieser Lokale der einzige Verstoß war.
Es gehe sowohl um den Nichtraucher- als auch um Arbeitnehmerschutz, so Hans-Peter Hutter von Ärztinnen und Ärzte für eine gesunde Umwelt. Passivraucher atmen über den „Nebenstromrauch“ Hunderte Schadstoffe in vielfach höherer Konzentration ein als die Raucher selbst.
Raucherbetriebe erfüllen Vorgaben auch nicht
Von den ausgewiesenen Raucherbetrieben erfüllen 43,2 Prozent die Vorgaben nicht, 25 der insgesamt 81 überprüften Raucherlokale waren größer als 50 Quadratmeter. Da diese Überschreibung nur in Ausnahmefällen erlaubt ist, gehen die Autoren der Studie davon aus, dass der Nichtraucherschutz auch hier verletzt wird.
Tabakgesetz wird Fall für Verfassungsgericht
Undurchsichtige Regelungen des Tabakgesetzes wollen Wiener Wirte geklärt wissen und ziehen vor den Verfassungsgerichtshof. Hintergrund ist ein Verfahren gegen eine Trattoria, in der angeblich Nichtraucher durch Raucherbereiche gehen müssen - mehr dazu in Tabakgesetz wird Fall für Verfassungsgericht.