Ex-FPÖ-Sprecher wegen Wiederbetätigung angeklagt
Eine Sprecherin des Landesgerichts bestätigte, dass der Ex-Pressesprecher vor Gericht muss. Die Wiener FPÖ hatte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe im April 2013 von Gotschacher getrennt.
Zitate angeblich nur aus Foren kopiert
Im Juli 2013 wurde ein Verfahren eingestellt - mehr dazu in Ermittlungen gegen Ex-FPÖ-Sprecher eingestellt. Jetzt ist eine erneute Anklage nach dem Verbotsgesetz rechtskräftig. Verhandelt wird im März, der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre.
Der Ex-Parteisprecher hatte stets versichert, die Zitate ohne Wissen über deren Herkunft aus Internetforen kopiert zu haben. Laut dem „Falter“-Bericht zählten zu Gotschachers „Lieblingszitaten“ Sätze wie „Und wenn sich die Reihen auch lichten, für uns gibt es nie ein Zurück“, der aus dem Lied „SS marschiert im Feindesland“ stammt. Der Gotschacher hatte damals gesagt, der Zusammenhang mit der Waffen-SS schockiere ihn zutiefst.