OLG: „Action-Taste“ verletzt Gesetz

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat einen Beschluss gegen den Glücksspielkonzern Novomatic gefällt, berichtet der „Falter“ vorab. Novomatic soll demnach mit Tausenden Automaten mit einer „Action-Taste“ das Glücksspielgesetz verletzen.

Die Novomatic, so das OLG, habe das Glücksspielgesetz verletzt. Tausende Automaten könnten vielleicht bald auf dem Schrotthaufen landen, berichtet der „Falter“. Das OLG bestätigte gegenüber wien.ORF.at das Vorliegen des Beschlusses mit der Aktenzahl 30 R 35/13g.

Laut dem Bericht geht es „vereinfacht ausgedrückt um die Frage, ob ein Spieler mit einer sogenannten ‚Action-Taste‘ viele ‚kleine Glücksspiele‘ in Serie herunterrattern lassen darf - und dabei in wenigen Minuten ohne Zutun sehr viel Geld verlieren kann. Oder ob er sich für jedes einzelne Glücksspiel in Ruhe entscheiden können muss“. Laut einem Sprecher des OLG ging es um die Frage, aus „welcher Sicht der Spielbegriff zu sehen ist“.

OLG: Gesetz aus Sicht des Spielers zu deuten

Die Novomatic argumentierte laut dem Bericht, „man dürfe das Glücksspielgesetz aus der Sicht der Maschine interpretieren: Ein einzelnes Spiel sei dann ein einzelnes Spiel, wenn der Automat es so definiert“.

Das OLG sei aber zu dem Schluss gekommen: Das Gesetz sei aus Sicht des Spielers zu deuten, „weil das ordnungspolitische Ziel des Glücksspielgesetzes ja nicht darin besteht, das Verhalten der Maschinen, sondern jenes der durch das Spielen gefährdeten Menschen zu beeinflussen“, zitiert der Falter aus dem OLG-Beschluss. Der Spieler müsse sich nach dem Ende jedes Spiels neu und frei entscheiden können, ob er weiterspielen will.

Novomatic: OLG-Entschluss „Fehlentscheidung“

Novomatic will gegen das OLG-Urteil berufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Novomatic hält das OLG-Urteil für eine „glatte Fehlentscheidung, die wir natürlich bekämpfen werden“, wie Konzernsprecher Hannes Reichmann mitteilte. Reichmann betonte am Dienstag, dass ein Gerichtssachverständiger festgestellt habe, „dass sämtliche unserer Spiele den Gesetzen entsprechen“.

OLG hob Urteil auf

Da das OLG Wien auch den Rekurs zum Obersten Gerichtshof zugelassen hat, ist der Fall aber noch nicht rechtskräftig entschieden. Ob die Entscheidung damit hält und tatsächlich „tausende Automaten vielleicht bald auf dem Schrotthaufen landen könnten“, wie der „Falter“ schreibt, bleibt abzuwarten.

Die Causa hatte ein Automatenaufsteller aus Linz ins Rollen gebracht. Er hatte die Novomatic wegen der Automaten mit „Action-Taste“ geklagt. Seine Argumentation: Er halte sich mit seinen Spielautomaten bei Einsatz (50 Cent) und Gewinn (maximal 20 Euro pro Spiel) an das Gesetz, während der Konkurrent mit seinen Geräten verbotenerweise Spieler abkassieren könne. Das Erstgericht wies die Klage nach dem Wettbewerbsgesetz ab, weshalb sich der Kläger an das OLG Wien wandte. Dieses hob das Urteil auf, weshalb das Gericht nun erneut über die Klage entscheiden muss.

Mit der Glücksspielgesetznovelle, die infolge eines EuGH-Urteils aus dem Jahr 2010 notwendig wurde, wurden die Einsätze und der Gewinn bei Automaten stark erhöht. Einarmige Banditen dürfen jetzt mit zehn Euro statt 50 Cent gefüttert werden. Die maximale Ausschüttung beträgt 10.000 Euro statt 20 Euro. Dafür sind jetzt Parallelspiele verboten.

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