Burg: Stantejsky kämpft vor Gericht

Am Wiener Arbeitsgericht hat Angang April der Prozess um die Entlassung der Burgtheater-Vizedirektorin Silvia Stantejsky begonnen. Der Richter ließ durchblicken, dass Stantejsky mit ihrer Klage nicht gerade erstklassige Karten hat.

Der Richter belehrte Stantejsky gleich zu Beginn, dass für ihre Entlassung bereits eine „objektive Befürchtung, dass Interessen des Arbeitgebers gefährdet sind“ ausreichend gewesen wäre. In Folge ihrer Feder führenden Tätigkeit komme bei ihr nämlich „ein besonders hoher Sorgfaltsmaßstab zum Tragen“.

Silvia Stantejsky wurde nach 33 Jahren an der Burg wegen vom Dienstgeber behaupteter Untreue sowie groben Vertrauensmissbrauchs vor die Tür gesetzt - mehr dazu in Burgtheater entließ Vizedirektorin (wien.ORF.at; 3.1.2014). Stantejsky und ihre Anwältin Isabell Lichtenstrasser wollen dessen ungeachtet ihre Klage weiter durchziehen und zeigten sich vor den erschienenen Medienvertretern zuversichtlich, am Ende zu siegen.

Silvia Stantejsky

APA/Herbert Pfarrhofer

Silvia Stantejsky erschien persönlich vor Gericht

Burg-Anwalt: Steuerschaden in Millionenhöhe

Äußerst optimistisch gab sich allerdings auch Bernhard Hainz, der Rechtsvertreter des Burgtheaters. Er erklärte, man könne Stantejsky derzeit drei Veruntreuungen, einen Betrug sowie infolge des von ihr betriebenen „Schwarzgeldsystems“ einen Steuerschaden in Höhe von drei bis fünf Millionen Euro zuschreiben.

Auf Unregelmäßigkeiten bei der finanziellen Gebarung sei man aufmerksam geworden, als die 59-Jährige 9.000 Euro zur Abdeckung ihres privaten Kreditkarten-Kontos heranzog. Laut Hainz war diese Überweisung der unmittelbare Entlassungsgrund. Bei weiteren Recherchen sei dann zutage getreten, das sich Stantejsky weitere 40.000 Euro zulasten der Burg auf ihr Konto überwiesen habe. „Wofür das Geld verwendet worden ist, ist ungeklärt“, so Hainz.

Darüber hinaus habe Stantejsky einem Regisseur - seinen Namen wollte der Anwalt gegenüber nicht bekannt geben - ein Honorar von 180.000 Euro nicht ausbezahlt, sondern offenbar für eigene Zwecke verwendet. Sie habe dem betreffenden Regisseur „Belege unterschoben, ohne das ausgewiesene Geld an ihn ausbezahlt zu haben“.

Noch nicht Beschuldigte bei Staatsanwaltschaft

Weiters warf der Anwalt Stantejsky vor, auch Honorare für den ebenfalls entlassenen Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann einbehalten zu haben. Darüber hinaus soll sich Stantejsky eine höhere Betriebspension „erschlichen“ haben, indem sie diese „ohne Rücksprache mit der Holding und ohne den Eigentümervertreter informiert zu haben, höher datierte“, wie Hainz feststellte.

Für Stantejsky gilt die Unschuldsvermutung. Anders als von Hainz vor Gericht behauptet werden Stantejsky und auch Hartmann von der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption, welche die Vorgänge an der Burg auf mögliche strafbare Tatbestände prüft, noch nicht als Beschuldigte geführt.

Formal habe man gegen Hartmann und Stantejsky noch keine Erhebungen eingeleitet, „weil wir noch Unterlagen beischaffen und diese mit unseren Experten prüfen müssen“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Erst nach Sichtung und Bewertung sämtlicher Dokumente werde entschieden, ob auf Basis des Beweismaterials die Verdachtslage für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens „gegen konkrete Personen“ ausreicht.

Prozesspause bis Sommer

Der von Stantejsky angestrengte arbeitsrechtliche Prozess macht unterdessen gleich nach dem ersten Tag zumindest bis zum Sommer Pause. Der Richter erteilte den Streitparteien mehrere „Arbeitsaufträge“. Stantejsky muss sich in einem Schriftsatz zu Geldbewegungen über ihr Privatkonto äußern und zu einigen Geschäftsfällen Stellung nehmen. Bei diesen von ihr durchgeführten Transaktionen hat Stantejsky Personen zu benennen, die vor bzw. nach ihrer Umsetzung von diesen Transaktionen Kenntnis hatten.

Das Burgtheater wiederum muss darlegen, ob eine - von dieser offenbar behauptete - Arbeitsüberlastung oder Erkrankung Stantejskys bekannt war und weshalb gegen ersteres nicht Abhilfe geschaffen wurde. Weiters soll es angeblich Gespräche um die Möglichkeit einer Aufhebung der Entlassung gegeben haben, wozu sich die Burg ebenfalls zu äußern hat. Der nächste Prozesstermin wurde noch nicht festgelegt.

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