Höhenstraße: Denkmalschutz für elf Kilometer?

Die Höhenstraße muss saniert werden. Rathaus und Denkmalamt (BDA) debattieren seit Jahren, inwieweit der historische Pflasterbelag durch Asphalt ersetzt werden darf. Nun ist eine Vorentscheidung zugunsten des Kopfsteinpflasters gefallen.

Nach eingehender Prüfung sprechen sich die Denkmalpfleger für den weitgehenden Erhalt der Pflasterung aus. Die Stadt hofft mit Verweis auf die hohen Kosten noch auf ein Umdenken. Die Höhenstraße verbindet unter anderem Cobenzl, Kahlen- und Leopoldsberg und misst gut 14 Kilometer. Das Denkmalamt sei nun zum Schluss gekommen, dass eine durchgehende Strecke von rund elf Kilometern der zwischen 1934 und 1938 errichteten Straße erhaltenswürdig sei und deshalb (wieder) unter Schutz gestellt gehöre, sagte Gerd Pichler vom BDA auf APA-Anfrage.

Schäden an gepflasterter Höhenstraße

MA 28

Höhenstraße: Denkmalamt will elf Kilometer unter Schutz stellen

Schließlich handle es sich hier um eine der wenigen noch erhaltenen Ausflugsrouten, die mit ihren Brücken, der Beleuchtung und dem Millionen Granitsteine umfassenden Pflastermosaik ein wichtiges Dokument des Straßenbaus der Zwischenkriegszeit darstelle, erklärte Pichler.

Stadt: Restaurierung des Pflasters deutlich teurer

Die Höhenstraße stand schon einmal unter Denkmalschutz. Kaum dass der Schutz mit Beginn 2010 ausgelaufen war, ging die Sanierungsdebatte los. Bernhard Engleder, Leiter der MA 28 (Straßenbau), verwies gegenüber der APA auf „konstruktive Gespräche“ mit dem BDA. Mit den elf Kilometern kann er sich allerdings nicht so ganz anfreunden. Denn bleibe es dabei, würden allein die primären Sanierungskosten rund 30 Millionen Euro ausmachen. Die Asphaltierung schaffe man mit weniger als 20 Millionen. Dazu kämen bei den anfälligeren Pflastersteinen noch rund 180.000 Euro an jährlichen Erhaltungskosten. „Beim Asphalt hätten wir zumindest einmal zehn bis 15 Jahre Ruhe“, so Engleder.

Die MA 28 will das Kosten- und Mehraufwandsargument in einer Stellungnahme an das BDA noch einmal anführen. Engleder kann sich im Gespräch mit der APA vorstellen, drei Kilometer unter Schutz zu stellen und dort die Pflasterung zu erhalten. Er habe das in internen Gesprächen auch schon vorgeschlagen.

Endgültiger Verfahrensabschluss noch im Sommer

Beim Bundesdenkmalamt betont man, dass bei der Prüfung vorrangig die Bedeutung des jeweiligen Denkmals im Vordergrund stehe. Man habe außerdem versucht, die Bedenken der Anrainer - der Abrolllärm auf Pflaster ist wesentlich lauter als auf Asphalt - und den Busverkehr zu berücksichtigen. Deshalb habe man auch den Bereich nebst der Schrebergartensiedlung im 17. Bezirk und besonders steile Straßenabschnitte von der Unterschutzstellungsempfehlung ausgenommen, betonte Pichler.

Denn auf den Steilstrecken „verdrücken“ Busse durch ihr Gewicht das Steinchenmosaik in relativ kurzer Zeit, was hohen Instandhaltungsbedarf nach sich ziehe. Das Kostenargument wiederum dürfe - bei allem Verständnis - beim Denkmalschutz „a priori“ keine Rolle spielen, ergänzte BDA-Präsidentin Barbara Neubauer. Den endgültigen Abschluss des Unterschutzstellungsverfahrens erwartet sie noch im Sommer.

ÖVP gegen Denkmalschutz

Dass ein Großteil der Wiener Höhenstraße unter Denkmalschutz gestellt werden soll, passt der ÖVP überhaupt nicht. Das Prüfresultat des Denkmalamts sei nicht nachvollziehbar. „Wir sehen nur Nachteile - für das Budget, die Verkehrssicherheit und letztlich die lärmgeplagten Anrainer - und lehnen diese Entscheidung daher ab“, betonte Landesparteichef Manfred Juraczka am Freitag per Aussendung.

Der Erhalt des Pflastersteinbelags auf einer Länge von elf Kilometern würde die Budgets von Stadt und Bezirken sprengen. Aus dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit wäre eine großflächige Asphaltierung ebenfalls zweckmäßig. Die Rathaus-Schwarzen schließen sich dem Vorschlag von MA-28-Chef Engleder, lediglich drei Kilometer der historischen Panoramastraße unter Schutz zu stellen, an.

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