Facebook-Beschwerde „erfolgreich“ verwiesen

Das irische Höchstgericht in Dublin hat eine Beschwerde des Österreichers Max Schrems wegen der Zusammenarbeit von Facebook mit dem US-Geheimdienst NSA an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Schrems spricht von einem Erfolg.

Die von Schrems gegründete Gruppe „Europe v Facebook“ geht seit längerer Zeit in Irland gegen den US-Internetkonzern rechtlich vor, da dieser dort seinen europäischen Firmensitz hat. Zuletzt legte Schrems im Vorjahr Beschwerde gegen die irische Datenschutzbehörde ein, da diese die Vorwürfe des österreichischen Juristen nicht prüfen wollte - mehr dazu in Schrems: 22 Anzeigen gegen Facebook (wien.ORF.at; 30.5.2014).

Schrems: „Bestes Ergebnis“

Schrems zeigte sich am Mittwoch in einer Erklärung über die irische Empfehlung, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, erfreut: „Wir waren nicht auf einen direkten Verweis an den EuGH vorbereitet, aber das ist das beste Ergebnis, dass wir uns hätten wünschen können. Wir werden nun das Urteil im Detail studieren und sobald als möglich den nächsten Schritt machen.“

Die Facebook-Kritiker werfen dem sozialen Netzwerk vor, die Daten von Millionen seiner europäischen Nutzer an die USA zu übermitteln. Personenbezogene Daten dürfen aber nur in ein anderes Land weitergegeben werden, wenn dort angemessener Datenschutz gewährleistet wird. Das sieht die „Safe Harbor“-Vereinbarung zwischen der EU und den USA vor. Dieses Prinzip sahen die Studenten nach den Enthüllungen über die Spionage der NSA infrage gestellt. Die irische Behörde entschied aber, nicht für Prüfung von EU-Verträgen zuständig zu sein.

Facebook und andere betroffene Unternehmen erklären, sie gäben Nutzerdaten nur auf spezielle Anfragen und keinesfalls massenhaft direkt an US-Behörden weiter. In Enthüllungen des Aufdeckers Edward Snowden über das NSA-Programm „Prism“ heißt es jedoch, der Geheimdienst habe weitreichenden Zugriff auf die Server von Internetdiensten wie Facebook.

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