Deutscher Passstreit: Bub darf wieder reisen

Im Streit um den deutschen Pass für einen zwölfjährigen Buben gibt es eine provisorische Lösung: Der Bub bekommt laut „Standard“ eine österreichische Aufenthaltskarte und kann damit wieder problemlos reisen. Davor saß er monatelang in Wien fest.

„Die Wiener MA 35 wird Raz S. eine Aufenthaltskarte für aus Drittstaaten stammende Angehörige von EWR-Bürgern ausstellen“, zitiert der „Standard“ (Mittwoch-Ausgabe) Andreas Berger, Pressesprecher von Integrationsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ). Möglich sei das auf Grundlage der bereits lang anhaltenden Passverweigerung der deutschen Behörden.

Überreicht wird die Aufenthaltskarte nächste Woche. Sie gilt vorerst fünf Jahre lang und berechtigt auch Nicht-EU-Bürger innerhalb des Schengenraums frei zu reisen, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Anschließend kann sie auch in eine dauerhafte Aufenthaltskarte umgewandelt werden.

Behörden zweifeln Geburtsurkunde an

Der Bub saß seit Monaten in Wien fest, da sich die deutschen Behörden weigern, seinen Pass zu verlängern. Er hätte daher ein Visum gebraucht, um etwa nach Deutschland reisen zu können. Praktisch war das laut einem ZDF-Bericht unmöglich, weil man in Europa kein Visum für Europa beantragen könne.

Zehn Jahre lang war der zwölfjährige Raz deutscher Staatsbürger mit einem gültigen Kinderausweis. Auf Wunsch seiner Mutter, die in Gambia lebt, wächst er bei dem Deutschen David S. auf, der ihn adoptiert hat. Die Probleme entstanden, als David S. aus beruflichen Gründen gemeinsam mit den Buben für längere Zeit nach Wien ging und bei der deutschen Botschaft den Pass von Raz verlängern lassen wollte. Nicht möglich, hieß es da.

Die Behörden leiteten ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren ein und verlangten, dass alle Formulare und Unterlagen noch einmal vorgelegt werden. Schließlich bezweifelten die Behörden, dass die Geburtsurkunde echt ist - mehr dazu in Deutsches Kind sitzt in Wien fest.

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