Häufiges Schwindeln bei Parkscheinen

Bei der Wiener Parkraumüberwachung hat man in den letzten Monaten einen eklatanten Anstieg an Manipulationen bei Parkscheinen verzeichnet. Die Zahl dürfte sich verdoppelt haben.

Eine Stunde Parken in einer Kurzparkzone kostet in Wien mittlerweile zwei Euro. Offenbar sind immer mehr Leute nicht mehr bereit, diesen Preis zu zahlen und nehmen es in Kauf, zum Parkbetrüger zu werden und damit auch wesentlich höhere Strafen zu riskieren. Genaue Zahlen gibt es dazu allerdings nicht. Im Jahr 2013 wurden in Wien 1,25 Millionen Parkstrafen verhängt. Wie viele Parksünder ihren Parkschein manipuliert haben, wird statistisch nicht erfasst.

Spezielle Kugelschreiber und „Zauberstifte“

Die normale Strafe für einen fehlenden Parkschein beträgt 36 Euro, bei einem manipulierten Parkschein werden 240 Euro fällig. Die Zahl der Manipulationen habe sich in den letzten Monaten verdoppelt, heißt es von den Kontrollorganen der Parkraumüberwachung. Parkbetrüger schreiben oft mit ausradierbaren Kugelschreibern, um Parkscheine öfters verwenden zu können. Auch „Zauberstifte“, deren Schriftzug unter Hitze wieder verschwindet, werden verwendet. Oder die Autofahrer hoffen darauf, dass die Kontrollorgane nicht so genau hinschauen.

Parkscheine in einem Auto

APA/Barbara Gindl

Die manipulierten Parkscheine werden als Beweismittel fotografiert

Zum Teil seien die Manipulationen nicht gut gemacht und mit freiem Auge sichtbar, sagt Oberstleutnant Wolfgang Schererbauer, oberster Parksheriff der Polizei. „Unter einer schräg gehaltenen Taschenlampe ist praktisch jede Manipulation zu erkennen“, so Schererbauer. Die Kontrollorgane fotografieren jeden manipulierten Parkschein, um den Missbrauch nachher beweisen zu können. Denn nicht selten streiten die Betroffenen im Nachhinein die Manipulation ab. „Wenn wir ihnen sagen, dass wir ein Foto haben, zahlen sie in fast 100 Prozent der Fälle die Strafe ein“, sagt Schererbauer.

Radierte Parkscheine sind strafrechtlich gesehen kein Tatbestand, weil Parkscheine kein Dokument, sondern nur ein Wertzeichen sind. Daher werden Betrüger nur verwaltungsrechtlich bestraft. Beim ersten Missbrauch beträgt die Strafe 240 Euro, im Wiederholungsfall kann die Strafe auch höher ausfallen.

Mehr „Knappbucher“ beim Handyparken

Beim Handyparken beobachten die Parksheriffs der Stadt eine Häufung der „Knapp-“ oder „Nachbucher“, vor allem im Sommer. Die Autofahrer haben vom Schanigarten ihren Wagen im Blick und lösen erst dann per SMS einen Parkschein, wenn das Kontrollorgan im Anmarsch ist. „Manchmal geht es sich aus, manchmal nicht“, meint Schererbauer. Auch hier ist Abstreiten praktisch zwecklos. Es gilt der Zeitpunkt der Abfrage des Kontrollorgans. Wenn zu diesem Zeitpunkt kein Parkschein eingebucht ist, muss bezahlt werden. Da hilft es auch nichts, wenn 20 Sekunden später doch ein Parkschein gelöst wurde.

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