Firtasch: 125 Mio. Euro Kaution bestätigt

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die im Auslieferungsverfahren Firtasch vom Straflandesgericht festgesetzte Kaution von 125 Mio. Euro bestätigt. Die Auslieferung in die USA wird frühestens im September entschieden.

Der ukrainische Oligarch war am 12. März am Firmensitz seiner Holding Group DF in Wieden verhaftet worden. Die Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Wien beruhte auf einem US-Haftbefehl. Gegen den 48-jährigen Geschäftsmann wird von der US-Justiz wegen des Verdachts der Bestechung und der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Firtasch soll vor einem Bundesgericht in Chicago (US-Bundesstaat Illinois) angeklagt werden, weil es bei diversen Auslandsgeschäften zu Korruptionsvorgängen gekommen sein soll.

In Österreich liegt gegen den international bestens vernetzten ukrainischen Gas-Milliardär in strafrechtlicher Hinsicht nichts vor. Das Straflandesgericht nahm Firtasch am 14. März formell in Auslieferungshaft - mehr dazu in Firtasch in Auslieferungshaft.

125 Mio. Euro Kaution

Das Straflandesgericht setzte eine rekordverdächtige Kaution fest. Binnen weniger Tage wurden die 125 Millionen Euro bei der Justiz hinterlegt. Nach behördlicher Prüfung, dass die Summe auf rechtmäßigem Weg aufgebracht worden war, wurde der 48-Jährige am 21. März auf freien Fuß gesetzt. Firtasch musste dabei das Gelöbnis leisten, das Land nicht zu verlassen - mehr dazu in Oligarch Firtasch gegen Kaution frei.

Ob Firtasch an die USA ausgeliefert wird, wird sich frühestens im September entscheiden. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn erklärte, hat der zuständige Richter bei den US-Behörden weitere Unterlagen angefordert, um über deren Ersuchen entscheiden zu können. Sämtliche benötigten Dokumente sollten in den kommenden Wochen eingelangt sein. Sobald das Konvolut beisammen ist, ist mit einem zeitnahen Gerichtsbeschluss zu rechnen.

Gegen die festgelegte Kaution hatten sowohl die Staatsanwaltschaft, die für einen noch höheren Betrag eintrat, als auch Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer in seiner Funktion als Rechtsbeistand Firtaschs Rechtsmittel eingelegt. „Sowohl der Berufung der Staatsanwaltschaft als auch jener des Rechtsvertreters der Gegenseite wurde nicht Folge gegeben“, gab OLG-Sprecher Leo Levnaic-Iwanski bekannt.