Prügelaffäre: Entschädigung für Heinzl

Mit demselben Ergebnis wie im ersten Prozess ist am Straflandesgericht die Neudurchführung des Verfahrens zwischen Dominic Heinzl und dem Magazin „News“ zu Ende gegangen. „News“ wurde zur Zahlung von 3.500 Euro verurteilt.

Heinzl hatte „News“ geklagt, nachdem das Magazin ausführlich über die Prügelaffäre berichtet und dabei den ehemaligen Society-Reporter als Simulanten hingestellt hatte. Am 19. Oktober 2012 war es nach der Liveübertragung der ORF-Show „Die Große Chance“ zu einer Tätlichkeit gekommen. Der Deutsch-Rapper und TV-Juror Sido verpasste Heinzl einen Faustschlag, worauf dieser zu Boden ging.

Dominic Heinzl Gericht Sido NEWS

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„News“ behauptete wenige Tage später in einem Blattaufmacher, Heinzl habe sich ohne entsprechende Berührung absichtlich fallen lassen und Sido „reingelegt“. Im Dezember kürte „News“ den Reporter in einem Jahresblick gar zum „Ungustl des Jahres“.

Kein „Umfaller“

Dass „News“ es unterlassen hatte, mit dem mittlerweile 50-jährigen Journalisten Kontakt aufzunehmen und diesem Gelegenheit zu bieten, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, wertete Richter Stefan Romstorfer als Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht. Nach Ansicht der Videomitschnitte, die den „Umfaller“ Heinzls dokumentierten, gelangte Romstorfer außerdem zur Ansicht, die Wucht des Aufpralls deute jedenfalls darauf hin, der Kläger habe sich nicht einfach hinfallen lassen.

Für die erlittene Kränkung bekam Heinzl 3.500 Euro zugesprochen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. „News“-Anwalt Gerald Ganzger gab vorerst keine Erklärung ab. Heinzls Rechtsbeistand Michael Rami nahm von Rechtsmitteln Abstand. Damit wurde nun das exakt gleiche Urteil gefällt wie beim ersten Prozess im Juli 2013 - diese erstinstanzliche Verurteilung hatte das Wiener Oberlandesgericht allerdings aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet.

Sido verweigerte Aussage

Sido, der im Vorfeld jedweden direkten Kontakt mit Romstorfer verweigert und die für seine Ladung erforderlichen Formalitäten seinem Anwalt überlassen hatte, scherzte zunächst mit dem zuvor vernommenen Heinzl, nachdem er im Verhandlungssaal Platz genommen hatte: „Und, wie sieht es aus? Gewinnst du heute?“ Sodann ließ er den Richter wissen: „Ich werde nichts sagen. Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.“

Sido Heinzl Prügel

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Sido kam als Zeuge

Auf Belehren des Richters, dass das nur bedingt möglich sei, wurde Paul Hartmut Würdig - so der bürgerliche Name des Musikers - laut: „Dann würde ich gern meinen Anwalt anrufen, bevor ich weiterrede.“ Und weiter: „Ich habe ein Zeugnisverweigerungsrecht! Sperren Sie mich ein! Ich sag nix!“ Darauf befand der Richter trocken: „Ich brauche ihn eigentlich gar nicht“, womit er Sido sichtlich irritierte. „Entweder Ihr entlasst mich aus dem Gerichtssaal oder Ihr verhaftet mich“, stellte Sido fest. Heinzls Anwalt Rami blieb gelassen: „Ich wär’ für Entlassen, Herr Rat.“ Tatsächlich wurde Sido vom Richter gleich darauf nach Hause geschickt.

Zunächst verbale Auseinandersetzung

Zuvor hatte Heinzl eingehend geschildert, wie es zu dem Faustschlag gekommen war. Sido habe ihn während der Livesendung „Hampel“ genannt und nach der Show mit der Bemerkung „Na, da ist er schon wieder, der Hampel“ begrüßt. Er habe Sido daraufhin „Depp“ zugerufen. Wenig später habe ihm Sido ins Ohr geflüstert, er werde ihm „eine auf die Fresse geben“, und Beleidigungen gegen seine, Heinzls, Mutter ausgestoßen: „Darauf habe ich gemeint, er ist ja geisteskrank. Sekunden später war dieser Vorfall. Ich hab’ plötzlich den Schlag gespürt und hab’ mich am Boden wieder gefunden.“ Sido sei „mächtig erregt“ gewesen, sagte Heinzl: „Wenn’s nur eine Ohrfeige gewesen wär’, hätt’ ich nicht geglaubt, dass ich so schwach konstitutionell bin und es mich umhaut.“

Psychiater: „Keine Ohnmacht“

Der Psychiater Wolfgang Soukop schloss in seinem Gutachten „ein bewusstes, simuliertes Zusammenfallen“ aus: „Die Art der Verletzung (Heinzl hatte eine Prellmarke am Kopf erlitten, Anm.) und der Bewegungsablauf spricht gegen ein bewusstes Hinfallen.“ Vielmehr habe Heinzl den Schlag als „Demütigung, narzisstische Kränkung“ erlebt und sei „in einer dissoziativen Reaktion“ aus „allen Wolken gefallen“, so der Sachverständige. Es habe sich somit um eine „psychoreaktive, dynamische Störung, die zum Sturz geführt hat“, und damit „ein dem Bewusstsein entzogenes Ereignis“ gehandelt. Eine Ohnmacht habe der Schlag wohl nicht bewirkt, meinte Soukop: „Er war benommen im Sinne von ratlos.“