Lebenslange Haft für Mord in Skatepark

In Wien ist am Donnerstag ein 46-jähriger Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll Anfang Jänner einen 49-jährigen Drogendealer in einem Skatepark in Meidling mit mehreren Stichen getötet haben.

Das Schwurgericht schenkte den Rechtfertigungen des Angeklagten keinen Glauben und verurteilte ihn mit 6:2 Stimmen wegen Mordes. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mit Verweis auf die „brutale Vorgangsweise“ begründete der Vorsitzende Richter Christoph Bauer die Höchststrafe.

Auf die Frage des Richters, ob er das Urteil verstanden habe und akzeptiere, erwiderte der Tschetschene: „Vielen Dank, ich werde es mir überlegen.“ Die Verteidiger Elmar Kresbach und Liane Hirschbrich meldeten nach kurzer Rücksprache mit dem Mann Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Die Anwälte Elmar Kresbach (L.), Liane Hirschbrich und der Anklagte vor Beginn eines Prozesses nach einen Mord im Skaterpark in Meidling

APA/Robert Jäger

Die Verteidiger gehen in Berufung

Der Angeklagte dürfte vom späteren Opfer über einen längeren Zeitraum regelmäßig Drogen bezogen haben. Immer wieder kam es zwischen den Männern zu Streitigkeiten wegen Geldschulden. Als der 49-Jährige angeblich sexuelle Handlungen von der 20-jährigen Tochter des Angeklagten verlangte, weil er partout kein Geld zurückbekam, soll dieser angekündigt haben, er werde jenen „begraben“, falls er die Tochter nicht in Ruhe lasse.

Beim ersten Prozesstermin im Juli hatte sich der 46-jährige Angeklagte nicht schuldig bekannt. Er sei unter Drogen gestanden und habe deswegen halluziniert, sagte er vor Gericht. Eine Schlange habe sich um seinen Unterarm gewickelt. Daraufhin habe er in der Tatnacht Anfang Jänner auf sein 49-jähriges Opfer eingestochen. Als er die Stimmen der Jugendlichen hörte, die in dem Park später die Leiche fanden, sei die Schlange plötzlich verschwunden und der 49-jährige gebürtige Türke tot am Boden gelegen.

Keine psychische Erkrankung festgestellt

Die Gerichtsmediziner stellten vier Stichwunden fest, zwei Rippen und ein Lungenflügel wurden durchstochen. Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer hatte keine psychische Erkrankung festgestellt. „Das höre ich zum ersten Mal“, kommentierte er die Erklärungsversuche des Angeklagten - mehr dazu in Mordprozess: Ergänzendes Gutachten.

Toter in Skaterpark gefunden. Kriminalbeamte bei der Spurensuche

APA/Herbert P. Oczeret

Spurensicherer am Tatort

Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt diskretions- und dispositionsfähig gewesen, sagte Dantendorfer. „Hätte ich keine Drogen genommen, wäre das nicht passiert“, hatte der 46-Jährige zuvor erklärt. Das Opfer hatte als Kleinkrimineller mit Suchtgift gehandelt und auch den Angeklagten, der laut Anklage regelmäßig Suchtmittel wie Substitol und Kokain konsumierte, mit Drogen versorgt. „Er hat mich süchtig gemacht, er hat mir gezeigt, wie man sich das spritzt“, meinte der Angeklagte.

Waffe entsorgt und Kleidung gewechselt

Am Donnerstag präsentierte Dantendorfer das Ergänzungsgutachten, das sich mit den Halluzinationen beschäftigt. In seiner 35-jährigen Praxis habe er noch nie erlebt, dass sich Halluzinationen mittels Kopfbewegungen „wegschütteln“ ließen, zweifelte Dantendorfer an den Ausführungen des Angeklagten.

Das Nachtatverhalten - der Tschetschene hatte die Waffe „entsorgt“ und seine blutigen Kleider gewechselt, spreche aus seiner Sicht gegen eine „Bewusstseinsstörung, die Zurechnungsunfähigkeit zufolge hatte“, erklärte der Gutachter dem Schwurgericht, das den Angeklagten schließlich verurteilte.