Stantejsky: „Psychokrieg“ von Hartmann

Die frühere Burgtheater-Geschäftsführerin Silvia Stantejsky hat im Prozess gegen ihren einstigen Arbeitgeber dem früheren Direktor Matthias Hartmann einen „Psychokrieg“ vorgeworfen. Der Richter zweifelte die Sinnhaftigkeit des Verfahrens an.

Hartmann habe sie gemobbt, Verträge in Auftrag gegeben und diese später nicht unterschrieben und „kein anhaltendes Interesse an Zahlen“ gehabt - so kritisierte Stantejsky im Prozess am Arbeitsgericht den früheren Direktor. Durch die Unzahl an Produktionen unter Hartmann sei es zu einer riesigen Belastung gekommen, die bei Stantejsky letztlich auch zur Diagnose Erschöpfungsdepression geführt hätten.

Das Attest der Erkrankung habe sie Hartmann, Holding-Chef Georg Springer und Holding-Prokurist Othmar Stoss am Tag ihrer Entlassung, am 18. November 2013, vorgelegt. Die Negativspirale durch die Belastung habe sie aber bereits zuvor mehrfach angesprochen. Hat sich diese auf die Buchhaltung ausgewirkt? - „Nein, höchstens auf mein Ablagesystem“, so Stantejsky. War die Buchhaltung ordnungsgemäß? - „Ja.“ Und die Belege tagesaktuell? - „Zumindest zeitnah.“

Stantejsky

APA/Roland Schlager

Klagt gegen ihre Entlassung: Siliva Stantejsky

Suspendierung wegen Überweisung

Eine Woche vor der Entlassung war Stantejsky aufgrund einer Überweisung von 9.000 Euro an sich selbst suspendiert worden. Die Überweisung sei die Rückzahlung einer Akonto-Zahlung an den Facility Manager gewesen, die sie aus ihrem eigenen Vermögen vorgestreckt habe, erklärte Stantejsky. Die Vermischung von privatem und Firmenvermögen sah sie nicht als problematisch an. „Das war ja keine private Überweisung, das war eine Transaktion.“

Die Anwendung eines Vier-Augen-Prinzips sei hier ebenso wenig notwendig gewesen wie in der Frage der privaten Verwahrung von Geldern. „Aber muss das Burgtheater davon nicht wissen, wenn hier ein Verwahrungsvertrag mit einem Vertragspartner des Burgtheaters geschlossen wird?“, fragte Richter Helge Eckert erstaunt. Stantejsky: „Ich habe das Geld ja auch nicht für den Burgtheaterdirektor verwahrt, sondern für Hartmann als Privatperson.“

Akonto-Zahlungen sind laut Stantjesky zudem gang und gäbe gewesen. Hartmann habe sich immer wieder Geld über ein Akonto aus der Burgtheater-Kassa geholt, auch Bachler habe sich über Akonti Geld geholt. Diese Beträge wurden später von der Gage abgezogen. Auch die Innenrevision haben von diesen Zahlungen gewusst - „das ist lang gelebte Praxis“. Das Vier-Augen-Prinzip habe für solche Zahlungen ebenfalls nicht gegolten.

Richter zweifelt Sinnhaftigkeit an

Nach der Suspendierung arbeitete Stantejsky ihren Angaben zufolge ganz normal weiter, allerdings nicht in ihrem eigenen Büro, um den Schein zu wahren. Von allen Seiten sei ihr signalisiert worden, dass die Suspendierung ohnehin wieder aufgehoben werde, wenn sich die Sache aufgeklärt hat. Dass auch im Raum stehe, dass sie mit den Transaktionen auch Steuern hinterzogen habe, versteht Stantejsky nicht. „Nein, das wurde ja korrekt verbucht.“

Schon zu Beginn der Tagsatzung hatte Richter Eckert die Sinnhaftigkeit einer Weiterführung des Verfahrens angesichts von zwei neuen Bescheiden des Finanzamts Wien angezweifelt. In den erst am 25. September zugestellten und noch nicht rechtskräftigen Bescheiden wird der begründete Verdacht der Abgabenhinterziehung gegen Stantejsky vorgebracht, sie habe ihren Verpflichtungen als kaufmännische Geschäftsführung wider besseren Wissens nicht entsprochen.

Die Stantejsky vertretende Hornek Hubacek Lichtenstrasser Epler Rechtsanwälte OG bestätigte ihr Wissen um ein Finanzstrafverfahren, konnte zu den Bescheiden aber noch nichts sagen. Vielmehr wurde anschließend ein Konvolut sämtlicher Aufsichtsrats- und Finanzausschussprotokolle der Bundestheater-Holding zur Liquiditätssituation als Beweis vorgelegt. Diese Protokolle könnten schon am Mittwoch in der dritten Tagsatzung thematisiert werden.

Protokolle sollen Stantejsky entlasten

Man wisse, dass es ein Finanzstrafverfahren gebe, könne zu den Bescheiden aber noch nicht mehr sagen, hieß es dazu von Stantejskys Anwalt. Vielmehr wurde anschließend ein Konvolut sämtlicher Aufsichtsrats- und Finanzausschussprotokolle der Bundestheater-Holding zur Liquiditätssituation als Beweis vorgelegt, aus denen hervorgehe, dass Stantejsky laufend über die finanzielle Situation berichtet habe und Holding-Chef Georg Springer umfangreich informiert gewesen sei. Die Holding habe jedoch trotz der Alarmierung durch Stantejsky keine geeigneten Maßnahmen gesetzt.

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