Sterbehilfeverein kämpft um Legalisierung

Ein Verein, der sich für Sterbehilfe starkmacht, hat heute das Wiener Verwaltungsgericht beschäftigt. Die Behörden hatten die Gründung des Vereins „Letzte Hilfe“ untersagt. Die Gründer, darunter Physiker Heinz Oberhummer, legten Beschwerde ein.

Im Jänner wurde die Gründung von „Letzte Hilfe - Verein für selbstbestimmtes Sterben“ bei der Polizeidirektion Wien beantragt. Die Behörden untersagten die Gründung des Vereins mit Verweis auf Paragraf 78 des Strafgesetzbuchs: „Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“

Beschwerdeführer sind der Astrophysiker Oberhummer und Eytan Reif, die sich beide noch in der laizistischen Initiative Religion ist Privatsache engagieren. Eine Entscheidung gab es im Zuge der Verhandlung am Mittwoch noch nicht - das Gericht kündigte eine schriftliche Entscheidung an.

Verein will bei Suizid beraten

Oberhummer und Reif wollen mit dem nicht genehmigten Verein ein „selbstbestimmtes Leben und Sterben in Würde“ ermöglichen, wobei sie lieber auf den Begriff Suizidbeihilfe als Sterbehilfe zurückgreifen. Dass das in Österreich verboten ist, weiß Reif, was er auch vor Gericht betonte. Jedoch sei der Passus im StGB verfassungswidrig, was man bekämpfen wolle.

Stein des Anstoßes der Behörden ist ein Passus in den Vereinsstatuten: „Der Verein verfolgt seinen Zweck, indem er (...) mündigen Mitgliedern, die an einer unheilbaren, schweren Krankheit leiden, schwer behindert sind bzw. mit einer schweren Behinderung zu rechnen haben oder unerträglichen Schmerzen ausgesetzt sind, auf ihren expliziten Wunsch beratend bezüglich eines Freitodes zur Seite steht.“ Das würde so weit gehen, dass man Menschen mit diesem Wunsch etwa Kontakt zu Einrichtungen im Ausland verschaffen und diese dorthin begleiten würde.

Etliche Interessierte gemeldet

Reif betonte, dass sich bereits etliche Interessierte an die Initiative gewendet hätten und man bei den Beratungsgesprächen auf einen freien Ausgang Wert lege, also auch vom Suizid abraten könnte. „Es geht nicht darum, vom zehnten Stock zu springen oder sich eine Waffe an den Kopf zu halten“, sagte er. Gängige Methoden wie durch ein bestimmtes Schlafmittel würden in Österreich aber wohl durch einen Arzt abgelehnt. Aber: „Es gibt Möglichkeiten, gegen die Nichtherausgabe rechtlich vorzugehen.“

Ziel ist Änderung der Gesetze

Überhaupt ist die Intention der Initiative eher politisch zu sehen, nämlich eine Änderung der Gesetzeslage zu erreichen. „Wenn der Staat seinen Pflichten nachkäme, würde sich die Gründung des Vereins erübrigen“, pochte Reif auf den Schutz der Bürger vor Gefahren. „Sie haben es erkannt, wir begeben uns da tief in verfassungsrechtliches Gebiet“, meinte auch der Richter am Mittwoch, der nicht ausschloss, das Verfahren zu unterbrechen und gleich den Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit der Materie zu befassen.

Ein Gang zum VfGH wäre - neben der Zulassung des Vereins - auch für Reif und Oberhummer einer von zwei positiven Ausgängen des Verfahrens, wie die Beschwerdeführer nach der Verhandlung erwähnten. Aber auch ein Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) ist nicht ausgeschlossen.