Stantejsky-Prozess um „Sauhaufen“

Im Prozess der entlassenen kaufmännischen Burgtheater-Geschäftsführerin Silvia Stantejsky gegen ihren früheren Arbeitgeber hat es Fragen um die Entlassung und die Buchhaltung gegeben. Wobei auch die Bezeichnung „Sauhaufen“ fiel.

Zunächst ging es am Mittwoch in dem von Stantejsky gegen ihre Entlassung angestrengten Prozesses noch um die Woche zwischen ihrer Suspendierung am 11. November und ihrer Entlassung am 18. November 2013: Wann wer mit wem gesprochen oder telefoniert habe, warum sie auch nach der Suspendierung im Burgtheater „ganz normal“ weitergearbeitet hat und von wem dies angeordnet wurde. Aus Stantejskys Sicht sei sie darum gebeten worden, da sie beim Jahresabschluss mitarbeiten sollte. Zudem habe man ihr immer versichert, dass die Suspendierung „nur eine Formsache“ sei.

Gekommen war es dazu, weil die Wirtschaftsprüfer KPMG eine Überweisung von 9.000 Euro vom Burgtheater-Konto auf Stantejskys Privatkonto entdeckt hatten. Diese habe sie damit erklärt, dass sie sich einen privat vorgestreckten Betrag zurücküberwiesen habe. Bei diesem handelte es sich um eine Akontozahlung an den 2009 ausgeschiedenen Leiter des Facility-Managements, Erich Skrobanek, der in den kommenden Tagsatzungen ein wichtiger Zeuge sein wird.

Keine Zeit für „sehr komplizierte“ Endabrechnung

Rund zwei Stunden ging es dann um den komplexen Vorgang dieser Zahlung, mit der Ansprüche aus angesammeltem Urlaub und Überstunden Skrobaneks abgegolten worden seien, der mit Sommer 2009 in Karenz ging. Verbucht wurde der Betrag aber eben nur als Akonto, da Stantejsky laut eigenen Angaben keine Zeit hatte, die „sehr komplizierte“ Endabrechnung zu machen. Mit dieser wartete Stantejsky bis zum Jahr 2013. Das Akonto blieb bis August 2012 „stehen“, als sie kurz vor dem Bilanzstichtag diesen Betrag tilgte (aus ihrem Privatvermögen).

Das Akonto habe sie dann aber wieder durch einen von Skrobanek unterzeichneten Beleg im Jänner 2013 „aufleben“ lassen, wodurch die Überweisung auf ihr eigenes Konto entstand („Ich habe ja nie vorgehabt, das Geld dem Burgtheater zu schenken!“). Dass sie diesen Beleg nicht der Buchhaltung vorgelegt hat, sei „der Fehler in der Kette“ gewesen, so Stantejsky. So verwirrend, wie das klingt, empfanden es auch die anwesenden Juristen. Viele Sätze der Anwälte begannen mit „Was ich auch nicht verstehe ... “

Kein „Sauhaufen“

„Wie hätte das jemand nachvollziehen können, wenn Sie vom Blitz getroffen worden wären, dass das eigentlich ein Anspruch von Ihnen ist?“, fragte Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz süffisant. Stantejsky: „Eigentlich niemand. “

Auf die Frage, ob es jemals vorher Kritik an ihrer Aufgabenerfüllung seitens der Internen Revision, der Holding oder der Geschäftsführung gegeben habe, antwortete Stantejsky bestimmt: „Nein. Es kam zu keinem Kritikpunkt. Das interne Kontrollsystem wurde als Erfolg angesehen, es gab nur an die Holding die Empfehlung, eine einheitliche Kassenordnung an allen Häusern einzuführen.“

Die Frage des Richters, ob die Prüfer je gesagt haben, „das ist ein Sauhaufen, da kennen wir uns nicht aus“, verneinte Stantejsky. „Sie haben nur sehr viele Unterlagen angefordert. Das war ein großer Arbeitsaufwand, weil wir Unterlagen oft neu kreiert und ausgearbeitet und dann vorgelegt haben.“

Neuer Vertrag nach Entlassung

Abschließend rekonstruierte Stantejsky den Tag ihrer Entlassung sowie die Folgetage. Als Grund für die Entlassung sei ihr die „Causa Skrobanek“ genannt worden. Zunächst habe ihr Holding-Chef Georg Springer einen neuen Vertrag als Referentin Hartmanns (mit geringerem Gehalt) angeboten, „sofern ich nicht gegen meine Entlassung vorgehe“, so Stantejsky. Dieser hätte zwei Tage später, am 20. November unterschrieben werden sollen.

Zu diesem Termin kam sie mit ihrer Anwältin, zu Stantejskys Überraschung gab es dann keinen neuen Vertrag, sondern die Aufrechterhaltung der Entlassung. Ein neuer Vertrag würde als „Verzeihung“ gewertet werden, habe es geheißen. Stantejsky ging aufgrund ihres Erschöpfungszustands ins Krankenhaus, arbeitete aber vom Krankenbett sowie nach ihrer Entlassung weiterhin für das Burgtheater für den Jahresabschluss, allerdings unter Aufsicht eines KPMG-Mitarbeiters. Man habe ihr signalisiert, dass sie dann Chancen auf eine Wiederanstellung habe.

Zudem zahlte sie - als „tätige Reue“ - 16.000 Euro an das Burgtheater, obwohl sie es „absurd fand, etwas zurückzuzahlen, das ich nicht genommen habe“. Diese Summe hätte sich aus den 9.000 Euro sowie „weiteren Privatüberweisungen“ zusammengesetzt, wie Stantejsky-Anwältin Alice Epler im Zeugenstand sagte.

Fortsetzung im November

Richter Eckert schloss die Verhandlung nach fast fünfeinhalb Stunden („Machen wir hier einen Schnitt“), weitere Befragungen stehen am 19. November und 1. Dezember (jeweils 13.00 Uhr) an. Als Zeugen werden u.a. Ex-Facility-Manager Erich Skrobanek, der kaufmännische Geschäftsführer Thomas Königstorfer, Ex-Holding-Chef Georg Springer, Bundestheater-Holding-Prokurist Othmar Stoss und Ex-Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann geladen.

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