Stadtschulrat: Keine Auskunft zu Lesetest

Weil Eltern die Einsicht in den Lesetest ihrer Kinder verweigert worden ist, wurde dem Stadtschulrat Wien der „Austrian Amtsgeheimnis Award“ verliehen. Der Preis zeigt „Bemühungen um die Verweigerung amtlicher Antworten“.

Wer in Österreich bei einer Behörde nachfragt, was mit seinem Steuergeld passiert, wird meist mit der Begründung „Amtsgeheimnis“ abgespeist. Selbst wenn man als Elternteil wissen will, was genau bei einem Schultest abgefragt wurde, muss man mit einem seitenlangen komplizierten Schriftverkehr rechnen - und erfährt schlussendlich nichts.

Komplizierter Schriftverkehr mit Stadtschulrat

Diese Erfahrung musste auch Alexander Wacker machen, wie er dem ORF Magazin „heute konkret“ erzählte. Der Vater wollte wissen, was beim Lesetest seiner zehnjährigen Tochter abgefragt wurde. „Die Lizenzgebühr zur Verwendung der Textbeispiele erlaubt keinesfalls eine Weitergabe an Dritte. Das ist in den Nutzungsbestimmungen des Vertrages so geregelt“, teilte ihm der Stadtschulrat mit. Der gesamte Diaolg ist auf der Plattform „fragdenstaat.at“ nachzulesen, die das Forum Informationsfreiheit (FOI) betreibt, um fragwürdige Antworten von Behörden öffentlich zu machen.

Stadtschulrat: „Halten uns an das Gesetz“

„Da hat es einen Bescheid der Abteilung Recht des Stadtschulrats Wien gegeben, wo die Einsichtnahme in den Lesetest verweigert worden ist“, so der stellvertretende Stadtschulratsdirektor Arno Langmeier. Der Bescheid kostete 20,80 Euro. „Dem Stadtschulrat ist Transparenz sehr wichtig, aber wir sind angehalten, die Gesetze einzuhalten. Das heißt, wenn es uns gesetzlich nicht möglich ist, dann können wir es nicht hergeben. Wenn man da etwas ändern möchte, müsste man das Gesetz ändern.“

Sendungshinweis:

Einen „heute konkret“-Beitrag zum Thema „Transparenz und Lesetest“ finden Sie in der TVthek.

Josef Barth vom Forum Informationsfreiheit kennt das Problem. „Wir haben festgestellt, dass Österreich in Hinblick auf die Transparenzlage relativ einmalig ist. Man beruft sich seitens der Verwaltung relativ oft aus das sogenannte Amtsgeheimnis, das in der Verfassung verankert ist, und das ist natürlich dehnbar auslegbar“, so Barth. Eine Gesetzesänderung ist in Planung. Spätestens 2016 soll es auch in Österreich ein Informationsfreiheitsgesetz geben und das Amtsgeheimnis aus der Verfassung gestrichen sein.

Lesetest-Anfrage als „absurdes Beispiel“

Kürzlich wurden aus einer Jury aus Journalisten und Bürgerrechtlerinnen jene Behörden gekürt, die besondere Hartnäckigkeit in der Nichtbeantwortung von Fragen gezeigt haben. Platz zwei des „Austrian Amtsgeheimnis Award“ bzw. der „Mauer des Schweigens“ ging an das Innenministerium wegen der Kommunikation rund um das Schubhaftzentrum Vordernberg und die Verträge mit der Sicherheitsfirma.

Ebenfalls Platz zwei ging an das Finanzministerium, das auf Anfrage keine konkreten Auskünfte zu den Gegengeschäften für den Eurofighter-Kauf geben wollte. Platz eins hingegen ging an den Wiener Stadtschulrat für den geschilderten Fall. „Ein herrlich absurdes Beispiel für die Art und Weise wie sich Ämter gegen Transparenz wehren. Den Eltern jenen Lesetest zu verweigern den man den Kindern vorlegt, zeigt wie Ämter noch immer Denken“, lautete die Juryentscheidung.

Links: