Bei Brand getötet: Prozess zurück an den Start

Im Strafverfahren gegen jenen 45-jährigen Wiener, der am 16. April 2014 in seiner Wohnung in der Innenstadt absichtlich mit Benzin eine Explosion verursacht haben soll, heißt es nun zurück an den Start. Das Unzuständigkeitsurteil eines Schöffensenats ist mittlerweile rechtskräftig.

Sowohl Verteidiger Ernst Schillhammer als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann, der in der Wohnung in der Marc-Aurel-Straße 15 Liter Benzin verschüttet und angezündet haben soll, wegen Brandstiftung mit Todesfolge zur Anklage gebracht.

Das Gericht kam nach Durchführung eines ganztägigen Beweisverfahrens allerdings zum Schluss, dass die dabei zutage getretenen Umstände den Verdacht in Richtung Mord begründen könnten. Dies zu prüfen, fällt zwingend in die Zuständigkeit eines Schwurgerichts, weshalb sich der Senat für unzuständig erklärte - mehr dazu in Überraschende Wende im Brandstifter-Prozess.

Staatsanwaltschaft prüft noch das Vorgehen

Die laut Anklage vom 45-Jährigen herbeigeführte Detonation hatte die 23-jährige Wohnungsnachbarin des Mannes das Leben gekostet. Die junge Frau war von herabfallenden Mauerteilen eingeklemmt worden und qualvoll erstickt - mehr dazu in Brand Hoher Markt: Anklage fertig. Der Angeklagte hatte sich „nicht schuldig“ bekannt und erklärt, ein Unbekannter habe in seiner Wohnung Feuer gelegt.

Formal befindet sich die Strafsache nunmehr wieder im Ermittlungsstadium. Die Staatsanwaltschaft muss entweder innerhalb von drei Monaten bei sonstigem Verlust des Verfolgungsrechts das Ermittlungsverfahren fortführen oder die Anordnung einer Hauptverhandlung vor dem Geschworenengericht beantragen, wenn sie weitere Ermittlungen für nicht erforderlich hält.

Im ersten Fall müsste eine neue Anklageschrift eingebracht werden. Ansonsten würde es ausreichen, bei der neuen Hauptverhandlung die ursprüngliche Anklageschrift samt dem Unzuständigkeitsurteil des Schöffengerichtes zu verlesen. Wie die Staatsanwaltschaft vorgehen wird, konnte Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwochnachmittag auf APA-Anfrage nicht beantworten: „Das wird derzeit von uns geprüft.“