Strasser hat Haft angetreten
Strassers Anwalt Thomas Kralik bestätigte entsprechende Meldungen der Tageszeitungen „Kronen Zeitung“ (Onlineausgabe) und „Österreich“. Strasser hätte versuchen können, seinen Haftantritt bis nach Weihnachten zu verzögern, darauf wurde aber verzichtet. Sein Mandant wolle „das hinter sich bringen, und zwar so schnell wie möglich“, erklärte Kralik.
Robert Jäger
Mindestens sechs Monate im Gefängnis
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Oktober den Schuldspruch gegen Strasser wegen Bestechlichkeit in der „Lobbyisten-Affäre“ endgültig bestätigt. Die von Strasser dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde verworfen, die Strafe von dreieinhalb auf drei Jahre unbedingt reduziert. Der vormalige ÖVP-Spitzenpolitiker muss jedenfalls sechs Monate im Gefängnis absitzen. Erst dann hat er die Möglichkeit, den elektronisch überwachten Hausarrest zu beantragen - mehr dazu in Drei Jahre Haft für Ernst Strasser.