Kompromiss bei Ärztearbeitszeit

Im Streit um die neuen Ärztearbeitszeiten haben sich Krankenanstaltenverbund (KAV) und Belegschaftsvertretung in Wien auf ein Übergangsmodell geeinigt. Es soll den Betrieb bis zur Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie sicherstellen.

„Das ist ein neutrales Ergebnis. Das Positive daran ist, dass wir jetzt Zeit haben, ein vernünftiges Ergebnis zu generieren. Es hätte keinen Sinn gehabt, bis dahin in den Spitälern Chaos zu haben“, so Ärzte-Vertreter Wolfgang Weismüller gegenüber Radio Wien.

„Versorgung der Patienten garantiert“

Vorgesehen ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit der Ärzte in einem Durchrechnungszeitraum von 26 Wochen im Schnitt bei 48 Stunden liegt. Die Dienstpläne in den Spitälern des KAV wurden bereits bis Ende Jänner erstellt, die Versorgung der Patienten sei daher wie bisher in gewohnter hoher Qualität garantiert, heißt es in einer Aussendung von Krankenanstaltenverbund und Gewerkschaft der Gemeindebediensteten.

Weniger Gehalt wegen weniger Arbeit

Hintergrund der Debatte ist, dass die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit der Ärzte bis Mitte 2021 auf maximal 48 Stunden beschränkt werden soll. Bereits ab kommendem Jahr dürfen Ärzte im Krankenhaus nur mehr dann über 48 Stunden Dienst machen, wenn sie schriftlich ihr Einverständnis erklären.

Angesichts der durch kürzere Arbeitszeiten drohenden Gehaltsverluste laufen in mehreren Bundesländern seit Wochen Gespräche über eine Anhebung der Bezüge. Zuletzt war in Salzburg eine Einigung gelungen - mehr dazu in Landesklinik: Einigung auf höhere Ärztegehälter (salzburg.ORF.at; 20.12.2014).

Beschränkung der Nachtdienste

Die Verständigung zwischen Personalvertretung und Krankenanstaltenverbund sieht auch eine Reduktion der Nachtdienste vor, wie die Gemeindebediensteten-Gewerkschaft in einer eigenen Aussendung kundtat. Demnach sind nur noch maximal 33 statt der bisher 36 Nachtdienste zulässig. Der Durchrechnungszeitraum wurde von 1. Jänner bis 30. Juni festgelegt.

Noch keine Einigung im AKH

Die Übergangsregelung, die am Samstag von KAV und Belegschaftsvertretung unterzeichnet wurde, gilt voerst bis Juni 2015. Im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien (AKH) konnte noch keine Einigung erzielt werden. Hier ist nicht der KAV, sondern der Bund zuständig. Die Verhandlungen werden im Jänner weitergeführt - mehr dazu in Arbeitszeiten: Betriebsversammlung im AKH (wien.ORF.at; 17.11.2014).

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