Alijew-Anklage mit „fragwürdigen Mitteln“

Die Mordanklage gegen den kasachischen Ex-Botschafter Rachat Alijew sei „mit fragwürdigen Mitteln“ zustande gekommen, das sagte sein Anwalt Manfred Ainedter im Ö1-Mittagsjournal. Für eine Verurteilung reicht die Anklage seiner Ansicht nach nicht.

Die 116 Seiten dicke Mordanklage gegen Alijew wurde in der Vorwoche eingebracht. Ihm wird die Tötung von zwei Bankmanagern in Kasachstan angelastet - mehr dazu in Causa Alijew: Mordanklage eingebracht (wien.ORF.at; 30.12.2014).

„In der Sache selbst hat die Staatsanwaltschaft mehr oder weniger alles, was die Behörden in Kasachstan ermittelt haben, übernommen. Es ist unverständlich, dass die Ergebnisse, die die Staatsanwaltschaft durch Skype-Befragungen erbracht hat, nicht in die Anklage eingeflossen sind“, erläuterte Ainedter im Ö1-Mittagsjournal die seiner Ansicht nach „fragwürdigen Mittel“.

Mittäter verriet Fundort

In der Anklage werden Alijew und zwei Mitangeklagten die Morde an zwei Bankmanagern angelastet. Die beiden Opfer wurden demnach gefesselt, ihnen wurden Spritzen mit stark sedierenden Inhaltsstoffen injiziert. Dann wurden sie laut Anklage zu einer Müllgrube gebracht und erdrosselt. Beschrieben wird auch die versuchte Entsorgung der Leichen, weil diese misslang, konnten die Opfer später identifiziert werden.

Zunächst wurden die Ermittlungen von den kasachischen Behörden durchgeführt. Einer der beiden mutmaßlichen Mittäter verriet schließlich den Fundort der Leichen. Warum er das getan hat ist unklar - der Anklage zufolge soll er gehofft haben, daß die kasachischen Behörden dann die Vorwürfe gegen ihn fallen lassen würden. Doch es kam anders: Die österreichischen Behörden verweigerten die Auslieferung Aliyevs und übernahmen den Fall. Der Mittäter ist nun selbst angeklagt.

Anklage muss rechtskräftig werden

Ainedter wies die Vorwürfe gegen Alijew zurück: „Es gibt keinen einzigen Beweis für den angeblichen Mord. Da wird eine Indizienkette gewoben, ein Sachverhalt dargestellt, der möglich ist, aber in keiner Weise für eine Verurteilung ausreicht.“

Die Anklage muss zunächst rechtskräftig werden, die Verteidigung hat 14 Tage Zeit um zu entscheiden, ob Einspruch dagegen erheben will. Ob sie dies tun wird, ist noch offen, sagte Ainedter. Dann muss das Gericht einen Termin für die Verhandlung festsetzen. Das muss zügig geschehen, weil Alijew und die beiden Mitangeklagten in U-Haft sind, hieß es vom Landesgericht. Das Verfahren könnte somit noch vor dem Sommer beginnen.

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