Erster Freigang für Strasser

Ex-Innenminister Ernst Strasser (früher ÖVP) ist nach acht Wochen Haft seit heute Freigänger. Er dürfe bei einer Beratungsfirma in Wien arbeiten und müsse nur zum Schlafen in seine Zelle, wie die „Krone“ berichtete. Laut Justiz ist das keine Sonderbehandlung.

„Es ist rechtlich ohne weiteres möglich und keine Ausnahme. Es wurde vom Anstaltsleiter individuell geprüft“, bestätigte der Leiter der Vollzugsdirektion, Peter Prechtl, einen Bericht der Zeitung „Österreich“, die ebenfalls über Strassers Freigang berichtete. Einen Prominentenbonus für Strasser gebe es nicht, betonte auch Josef Schmoll, Leiter der Justizanstalt Wien-Simmering: „Es gibt bei uns 70 Freigänger aus allen sozialen Schichten.“

Der Ex-EU-Abgeordnete muss nur zum Schlafen und am Wochenende in seine Zweimannzelle, „außer er beantragt Ausgang“. Und: Es gilt striktes Alkoholverbot. Seine Arbeit in der Gefängnisbibliothek sei mit dem erlaubten Freigang nun zu Ende, sagte Schmoll - mehr dazu in Strasser arbeitet in Gefängnisbibliothek.

Verurteilt wegen Bestechlichkeit

Strasser wurde Mitte Oktober vom Obersten Gerichtshof (OGH) in der Lobbyistenaffäre endgültig der Bestechlichkeit für schuldig befunden. Für die Höchstrichter war es erwiesen, dass er in seiner Funktion als Delegationsleiter der ÖVP im Europäischen Parlament zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten für ein jährliches Honorar von 100.000 Euro die Einflussnahme auf die EU-Gesetzwerdung angeboten hatte.

Dem OGH erschienen dafür drei Jahre unbedingt angemessen. Das Erstgericht hatte sogar dreieinhalb Jahre ausgesprochen, wogegen Verteidiger Thomas Kralik Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt hatte.

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