Volksanwaltschaft prüft Straßenbahn-Auftrag

Die Diskussion über den an Bombardier vergebenen Bim-Auftrag der Wiener Linien geht weiter: Nach dem Verwaltungsgericht beschäftigt sich nun auch die Volksanwaltschaft mit der mehr als eine halbe Mrd. Euro schweren Vergabe.

Die Volksanwaltschaft wird ein Prüfverfahren zur Frage der Barrierefreiheit einleiten, wie Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ) vergangene Woche mitteilte. Grundsätzlich will Kräuter sichergestellt wissen, dass sowohl internationale als auch nationale Standards bzw. Normen in Sachen Barrierefreiheit eingehalten werden. „Wir werden uns hier ein genaues Bild machen“, kündigte der Volksanwalt an.

Prüfung sei keine „Vorverurteilung“

Er will die Einleitung des Prüfverfahrens keineswegs als „Vorverurteilung“ verstanden wissen. Allerdings gebe es nach Hinweisen der Zivilgesellschaft - also etwa von Behindertenverbänden und Senioren - Zweifel, ob alle Kriterien zufriedenstellend erfüllt würden. Dass Behindertenverbände bzw. die Behindertenanwaltschaft nicht einbezogen worden seien, stelle jedenfalls einen Verstoß gegen die UNO-Behindertenrechtskonvention dar.

Konkret will der Volksanwalt unter anderem wissen, „auf welcher Grundlage die Ausschreibungskriterien der Neubeschaffung von Garnituren in Bezug auf Barrierefreiheit“ beruhen, ob der Kriterienkatalog der Wiener Linien - also das „Lastenheft“ - diesbezüglich „dem modernsten Stand der Technik“ entspreche und ob „Kriterien wie Einstiegshöhe, Rampen, Durchgangsbreite, Platzangebot für Rollstuhlfahrer etc. allen Vorschriften ohne Kompromisse“ gerecht würden. Kräuter rechnet mit Ergebnissen in rund zwei Monaten.

Einspruch von Konkurrent Siemens

Erst in der Woche davor war die Bim-Causa am Verwaltungsgericht Wien verhandelt worden. Der bisherige ULF-Lieferant Siemens, der um den Auftrag gekämpft hatte und Konkurrent Bombardier letztlich unterlegen war, wollte via Einspruch eine Neuausschreibung der bis zu 156 Straßenbahnen erzwingen. Zentraler Argumentationspunkt der Siemens-Vertreter war ebenfalls die Barrierefreiheit.

Sie wollten dem Senat deutlich machen, dass die für Wien konzipierten „Flexity“-Züge von Bombardier hier Mängel aufwiesen bzw. die Pläne nicht realisierbar seien. Siemens blitzte vor dem Verwaltungsgericht allerdings ab, der Einspruch wurde abgewiesen - mehr dazu in Bim-Deal: Siemens blitzte mit Einspruch ab (wien.ORF.at; 21.1.2015) - und hofft nun auf den nächsten Großauftrag aus Wien - mehr dazu in Neue U-Bahn-Züge gesucht (wien.ORF.at; 23.1.2015).

Kräuter versicherte, dass sein Prüfverfahren mit dieser gerichtlichen Auseinandersetzung nichts zu tun habe. Sie werde auch keinen Einfluss auf das Prüfergebnis der Volksanwaltschaft haben. Dieses wird aus rechtlicher Sicht allerdings keine verbindlichen Folgen haben. Eine Neuausschreibung kann auf diesem Weg also nicht erzwungen werden.

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