Granatenmord: Kollaps nach Schuldsprüchen

Der Prozess um den Handgranatenmord im Jänner 2014 ist am Mittwoch mit drei Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Der Hauptangeklagte wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Ein mitangeklagter 30-Jähriger wurde ebenfalls schuldig gesprochen und kollabierte während der Urteilsverkündung.

Der 35-jährige Hauptangeklagte wurde wegen zweifachen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis und der Beitrag zur Wahrheitsfindung wurden mildernd angerechnet. Aufgrund dieser Umstände entging der 35-Jährige der Höchststrafe. Das Urteil ist bereits rechtkräftig, weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger meldeten Rechtsmittel an.

Die 43-jährige Schwester des Hauptangeklagten wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt, ein 30-jähriger Freund des Hauptangeklagten bekam ebenfalls 20 Jahre Haft, beide als Beitragstäter. Die beiden Mitangeklagten hatten die Tat im gesamten Prozess bestritten und ausgesagt, dass sie nichts von den Mordplänen des Hauptangeklagten gewusst hätten. Die Geschworenen schenkten dieser Darstellung mehrheitlich - konkret mit 6:2 bzw. 7:1 Stimmen - jedoch keinen Glauben. Die beiden Mitangeklagten erbaten sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, damit sind diese beiden Urteile noch nicht rechtskräftig.

Verhandlung wurde für 15 Minuten unterbrochen

Während Richterin Martina Krainz die Urteile verkündete, kollabierte der 30-Jährige und saß minutenlang kreidebleich und mit starrem Blick auf dem Fußboden. Im Publikum anwesende Angehörige des Mannes schrien entsetzt und forderten: „Gebt’s ihm wenigstens a Wasser!“ Die Richterin alarmierte einen Notarzt.

Weil kurze Zeit zu befürchten war, Angehörige des Mannes könnten die Barriere zum Zuhörerbereich überwinden und nach vorne stürmen, schirmten insgesamt fünf Beamte die Angeklagten ab. In der Folge brach auch die Mutter des 30-Jährigen im Seitengang des Großen Schwurgerichtssaals zusammen. Die Verhandlung wurde daraufhin für etwa 15 Minuten unterbrochen. Der 30-Jährige konnte nach seinem Kollaps wieder daran teilnehmen.

Am Vormittag hielten der Staatsanwalt und die Verteidiger ihre Schlussvorträge. Der Staatsanwalt setzte sich dabei interessanterweise für den Hauptangeklagten ein: Trotz des Doppelmordes gebe es ein umfassendes Geständnis, und man müsse ein Signal setzen, dass eine geständige Verantwortung vor Gericht etwas bringe. Dem schloss sich die Verteidigung des Hauptbeschuldigten an, die Anwälte der beiden Mitangeklagten plädierten auf nicht schuldig.

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Illegale Dieselgeschäfte

Die Tat ereignete sich in der Nacht auf den 11. Jänner 2014 in einem Auto in der Odoakergasse. Ums Leben kamen damals ein 45-jähriger Transportunternehmer und ein zeitweise von ihm als Fahrer beschäftigter 57-Jähriger. Die beiden hatten mit einem 35-Jährigen einträgliche illegale Geschäfte mit importiertem Diesel gemacht, der ohne Abfuhr der Mineralölsteuer im Sommer 2013 direkt an Tankstellen verkauft wurde. Der 35-jährige Hauptangeklagte soll die beiden laut Anklage getötet haben, weil er befürchtete, diese könnten ihn mit seinen illegalen Geschäften auffliegen lassen.

Hauptangeklagter schwieg die meiste Zeit

Schon am zweiten Verhandlungstag Mitte November hätte es die Urteile geben sollen. Doch die Befragungen dauerten damals länger als vermutet, obwohl der Hauptangeklagte die meiste Zeit von seinem Schweigerecht Gebrauch machte. Seine Aussagen vor der Polizei wurden daher im Hauptverfahren zum Teil verlesen - mehr dazu in Granatenmordprozess wird zur Lesung.

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Die Anwälte am Mittwoch im Großen Schwurgerichtssaal

Der 35-Jährige legte in einem Schreiben an das Gericht seine „Motive und Beweggründe“ dar. Zu den Taten wäre es nicht gekommen, wäre sein Mandant nicht von den späteren Opfern bedroht worden, sagte der Verteidiger des Mannes im Prozess. Die Schwester soll laut Anklage ihren Bruder zum Tatort chauffiert und ihre Wohnung als Lager für Tatutensilien zur Verfügung gestellt haben. Der 30-Jährige soll in die Pläne eingeweiht gewesen sein und auch den Revolver besorgt haben.

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